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Rechtsmeldung Malawi Steuerrecht

Steueränderungen in Malawi veröffentlicht

Im malawischen Gesetzblatt wurden am 13. August 2021 neue Steuergesetze veröffentlicht. Dadurch ändern sich vor allem die Regelungen bei der Einkommen- und der Umsatzsteuer.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Mit den neuen Gesetzen hat die malawische Regierung unter anderem die Einkommensteuersätze angepasst. Diese sehen ab 13. August 2021 wie folgt aus: 

Einkommen (in Malawi-Kwacha)

Steuersatz

bis 1.200.000

0%

über 1.200.000 bis 12.000.000

25%

über 12.000.000 bis 36.000.000

30%

über 36.000.000 bis 72.000.000

35%

über 72.000.000

40%

Darüber hinaus hat die malawische Regierung eine pauschale Besteuerung für Kleinstunternehmen eingeführt, deren Jahresumsatz weniger als 12,5 Millionen Malawi-Kwacha (ca. 13.000 Euro) beträgt. Der pauschale Steuersatz liegt für diese Unternehmen zwischen 0 und 225.000 Malawi-Kwacha (ca. 234 Euro) je nach Höhe ihres Umsatzes.

Schließlich sehen die neuen Gesetze auch eine Erhöhung des Schwellenwertes von 10 Millionen (ca. 10.400 Euro) auf 25 Millionen Malawi-Kwacha (ca. 26.000 Euro) vor, ab dem ein Unternehmen verpflichtet ist, sich umsatzsteuerlich bei der Finanzbehörde (Malawi Revenue Authority, MRA) zu registrieren.

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