Rechtsmeldung Malawi Steuerrecht
Steueränderungen in Malawi veröffentlicht
Im malawischen Gesetzblatt wurden am 13. August 2021 neue Steuergesetze veröffentlicht. Dadurch ändern sich vor allem die Regelungen bei der Einkommen- und der Umsatzsteuer.
13.09.2021
Von Katrin Grünewald | Bonn
Mit den neuen Gesetzen hat die malawische Regierung unter anderem die Einkommensteuersätze angepasst. Diese sehen ab 13. August 2021 wie folgt aus:
Einkommen (in Malawi-Kwacha) | Steuersatz |
bis 1.200.000 | 0% |
über 1.200.000 bis 12.000.000 | 25% |
über 12.000.000 bis 36.000.000 | 30% |
über 36.000.000 bis 72.000.000 | 35% |
über 72.000.000 | 40% |
Darüber hinaus hat die malawische Regierung eine pauschale Besteuerung für Kleinstunternehmen eingeführt, deren Jahresumsatz weniger als 12,5 Millionen Malawi-Kwacha (ca. 13.000 Euro) beträgt. Der pauschale Steuersatz liegt für diese Unternehmen zwischen 0 und 225.000 Malawi-Kwacha (ca. 234 Euro) je nach Höhe ihres Umsatzes.
Schließlich sehen die neuen Gesetze auch eine Erhöhung des Schwellenwertes von 10 Millionen (ca. 10.400 Euro) auf 25 Millionen Malawi-Kwacha (ca. 26.000 Euro) vor, ab dem ein Unternehmen verpflichtet ist, sich umsatzsteuerlich bei der Finanzbehörde (Malawi Revenue Authority, MRA) zu registrieren.
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