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Zollmeldung Malawi Einfuhrabgaben

Gewerbliche Einfuhren unterliegen Import-Einkommensteuer

Ab dem 1. Mai 2022 fällt für gewerbliche Einfuhren eine Import-Einkommensteuer in Höhe von 3 Prozent an.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Lediglich gewerbliche Einfuhren werden mit der Steuer (Advanced Income Tax on Imports - AIT) belastet. Von der AIT ausgenommen sind folgende Einfuhren:

  • Einfuhren durch Personen, die keine gewerblichen Tätigkeiten durchführen; davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge;
  • Einfuhren durch Personen, die eine gültige Quellensteuerbefreiungsbescheinigung oder eine vom Commissioner General ausgestellte gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegen können;
  • Einfuhren durch Ministerien oder Behörden der Regierung;
  • Einfuhren durch eine im Sinne des Steuergesetzes steuerbefreite Person.

Für AIT-befreite Einfuhren gilt der neue Zollverfahrenscode CP497. 

Die Steuer in Höhe von 3 Prozent des Zollwertes wird direkt bei der Einfuhr fällig. 

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung vom 22. April 2022

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