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Zollmeldung Malawi Zollgesetz und Zollverfahren

Neues Zollabfertigungssystem soll Handel erleichtern

Importeure können den neuen Prozess für die Zollabfertigung ab dem 1. Juli 2023 nutzen.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Ab dem 1. Juli 2023 können Stückgutsendungen direkt an der Grenze abgefertigt werden. Containersendungen werden dagegen an das Inland Examination Centre (IEC) weitergeleitet und dort vollständig abgefertigt. Damit entfällt der zweistufige Ansatz, nach dem eine Zollanmeldung an der Grenze und eine weitere Anmeldung bei dem IEC abgegeben werden muss.

Waren, die für die Abfertigung zum zollfreien Verkehr bestimmt sind, oder die zur Lagerung an der Grenze in Malawi eingeführt werden, können über das neue System abgewickelt werden. Das System findet demnach für folgende Zollverfahren Anwendung: "entry for home consumption" und "warehousing at the border".

Der neue Ansatz vereinfacht und beschleunigt den Prozess für alle Beteiligten, was zugleich mit einer Kostenersparnis einhergeht. Um die Vorteile gewährleisten zu können, empfiehlt die Malawi Revenue Authority, die Einfuhranmeldung mindestens fünf Tage vor der Einfuhr abzugeben.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung des Commissioner General vom 27. Juni 2023

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