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Zollmeldung Malawi Zolltarif, Einfuhrzoll

Zoll- und Steueränderungen in Malawi für das kommende Finanzjahr

Bei der Einfuhr von bestimmten Waren sind seit Ende Februar höhere Einfuhrzölle sowie Steuern zu leisten. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die Regierung des Binnenstaats Malawi hat für das neue Finanzjahr 2024/2025 unter anderem die folgenden Zoll- und Verbrauchsteuermaßnahmen bekannt gegeben:

  • Einführung eines Einfuhrzolls in Höhe von 5 Prozent und einer Verbrauchsteuer in Höhe von 10 Prozent auf ausgewählte Flugzeuge (HS: 8802.30.00 und 2712.10.00)
  • Aufhebung des Einfuhrzolls und der Verbrauchsteuer auf elektrische Motorräder (HS: 8711.60.19)
  • Erhöhung des Einfuhrzolls von 15 auf 25 Prozent auf fertige Eisenbleche (HS: 7210.49.90)
  • Erhöhung des Einfuhrzolls von 20 auf 25 Prozent sowie Einführung einer Verbrauchsteuer in Höhe von 10 Prozent auf KFZ-Schmierstoffe
  • Einführung einer zusätzlichen Abgabe in Höhe von 10 Prozent auf Säcke für Zementverpackungen (HS: 4819.40.10)
  • Erhöhung des Einfuhrzolls von 20 auf 25 Prozent auf Säcke (HS: 6305.33.00)
  • Zum Schutz der lokalen Industrie Absenkung der Verbrauchsteuer von 40 auf 20 Prozent auf klares, aus Sorghum und Mais hergestelltes Bier

Diese sowie weitere Zoll- und Verbrauchsteuermaßnahmen sind bereits seit dem 24. Februar 2024 wirksam.

Darüber hinaus führt die Regierung Gesetze ein, die die Verwendung und Übermittlung elektronischer Ursprungszeugnisse ermöglichen. Diese sowie weitere Verwaltungsmaßnahmen treten dagegen erst zum 1. April 2024 in Kraft. Vorausgesetzt, das Parlament verabschiedet die hierzu relevanten Gesetzesentwürfe.

Weitere Änderungen können Sie den folgenden Quellen entnehmen:

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