Zollbericht Uruguay Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und weitere Einfuhrabgaben
Uruguay erhebt auf Warenimporte neben Einfuhrzöllen eine Mehrwertsteuer sowie auf bestimmte Waren die Verbrauchsteuer IMESI.
22.09.2026
Zolltarif
Der Zolltarif Uruguays basiert auf dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS). In der Struktur des HS sind vier Codenummern ("Position") mit zwei weiteren Codenummern ("Unterposition") vorgesehen. Der sechsstellige Code wird praktisch weltweit einheitlich für die gleichen Waren verwendet. Im uruguayischen Zolltarif wird dieser noch um zwei zusätzliche Stellen erweitert. Zudem basiert er auf dem gemeinsamen Außenzolltarif des Mercosur (Arancel Externo Común - AEC). Somit verwendet Uruguay wie auch die übrigen Mercosur-Mitgliedstaaten Brasilien, Argentinien und Paraguay die Gemeinsame Nomenklatur des Mercosur (Nomenclatura Común del Mercosur - NCM).
Vom AEC hat sich Uruguay wie auch die anderen Mercosur-Mitglieder Ausnahmen vorbehalten (Lista Nacional de Excepciones al Arancel Externo Común - LETEC). In Einzelfällen können bei der Wareneinfuhr wesentlich höhere oder niedrigere Einfuhrzölle erhoben werden als im AEC vorgesehen. Gemäß Entscheidung CMC 01/25 darf Uruguay bis 2029 für bis zu 225 NCM-Positionen von den vorgesehenen AEC-Regelsätze abweichen.
Einfuhrzölle
Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Zolls ist der Zollwert. Dieser ist im Regelfall der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis der eingeführten Waren. In Uruguay entspricht der Zollwert dem CIF-Wert, der die Kosten, die Versicherung und die Fracht (Cost, Insurance, Freight) umschließt. In der Regel betragen die Einfuhrzölle für nicht im Rahmen eines Freihandelsabkommens begünstigte Waren zwischen 0 und 35 Prozent.
Die Zollsätze Uruguays können in der Datenbank der EU-Kommission Access2Markets kostenlos eingesehen werden.
Weitere Einfuhrabgaben
Umsatzsteuer
Beim Import von Waren ist in Uruguay die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado - IVA) zu zahlen. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der IVA ist bei Wareneinfuhren der verzollte Warenwert, also der CIF-Wert zuzüglich des Einfuhrzolls und aller bei der Einfuhr fälligen Abgaben, ausgenommen die IVA selbst. Der Regelsteuersatz beträgt 22 Prozent. Ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent gilt für bestimmte Nahrungsmittel, darunter Brot, Kekse, Fleisch, Fisch, Reis, Mehl, Nudeln, Salz, Zucker, Kaffee und Tee sowie für Arzneimittel, pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Implantate. Von der IVA sind unter anderem Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Broschüren und Bildungsmaterialien befreit.
Verbrauchsteuern
Die Einfuhr und Herstellung bestimmter Waren wie etwa Alkoholika, Tabakwaren und Kosmetika unterliegen der Verbrauchsteuer IMESI ("Impuesto Espeífico Interno"). Bemessungsgrundlage für die Berechnung der IMESI bei Wareneinfuhren ist der Zollwert also der CIF-Wert, ausgenommen hiervon ist die Mehrwertsteuer. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Steuersätze. Nachfolgend die IMESI-Sätze einiger Beispielprodukte.
| Produktbezeichnung | Steuersatz in Prozent |
|---|---|
| 23 |
| 27 |
| 22 |
| 30 |
| 20 |
| 70 |
| 35 |