Rechtsbericht Malaysia Recht der künstlichen Intelligenz
In Malaysia soll ein KI-Gesetz entstehen
Im Juli 2026 hat das nationale KI-Büro Malaysias eine öffentliche Konsultationsphase zu einem Vorschlag einer Artificial Intelligence (AI) Governance Bill durchgeführt. (Stand: 06.08.2026)
06.08.2026
Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rahmengesetzes
Bei dem von Malaysias National AI Office (NAIO; Büro für KI) vorgeschlagenen Entwurf für ein KI-Gesetz (AI Governance Bill) soll es sich um ein Rahmengesetz mit bestimmten Grundprinzipien und einem risikobasierten Ansatz handeln.
Erfasst werden sollen KI-Systeme, die in Malaysia in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, dort entwickelt oder verwendet werden oder auch solche, die von einem in Malaysia ansässigen Anwender genutzt werden, während sie woanders gehostet werden.
Die Verantwortlichkeiten zwischen Anwendern/Betreibern (deployers) und Entwicklern von KI-Systemen sollen klar dargestellt werden.
Vom Anwendungsbereich ausgenommen sein sollen KI-Systeme für Zwecke der nationalen Sicherheit oder Verteidigung sowie der persönliche Gebrauch. Fragen rund um KI-Output sollen grundsätzlich unter bestehende Gesetze fallen und nicht von der AI Governance Bill geregelt werden.
Risikoeinstufung und Grundprinzipien für KI-Systeme
Es werden drei Risikostufen eines KI-Systems unterschieden: niedrig, hoch und inakzeptabel. Bei der Einordnung geht es um das Vorliegen einer Schädigungsabsicht sowie die Natur des drohenden Schadens. Hochrisikosysteme unterliegen besonderen Verpflichtungen, während Systeme mit inakzeptablen Risiken verboten sind.
KI-Akteure sollen bestimmte Grundprinzipien angemessen berücksichtigen. Der Entwurf sieht folgende fünf Grundprinzipien für KI-Systeme vor:
- Menschenwürde: Wichtige Entscheidungen sollen weiterhin menschlicher Überprüfung unterliegen und die Menschenwürde geschützt werden.
- Transparenz und Erklärbarkeit: Je nach ihrem Risiko und Einfluss sollen KI-Systeme ein bestimmtes Transparenzniveau bieten.
- Verantwortlichkeit: Verantwortliche müssen klar identifizierbar sein.
- Sicherheit: Risiken sollen möglichst antizipiert und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
- Datenschutz: Es wird ein verantwortungsvoller und sicherer Umgang mit Daten gefordert.
Zentrale Aufsichtsbehörde und weitere Informationen
Unter anderem für die Überwachung der Einhaltung der Grundprinzipien, Untersuchung von Vorfällen und die Erarbeitung von Befähigungsleitlinien soll eine zentrale KI-Behörde (Central AI Authority) geschaffen werden.
In einer sogenannten Sandbox, einem Reallabor zur Erprobung neuer Systeme, sollen KI-Systeme - insbesondere von Start-ups - in einer überwachten Testumgebung entwickelt und bewertet werden können.
Bislang verfügt Malaysia im KI-Bereich lediglich über unverbindliche Richtlinien (National Guidelines on AI Governance and Ethics). Die Konsultationsphase zu dem Gesetzentwurf lief vom 10. bis 31. Juli 2026.
Zum Thema:
- UPC (Unified Public Consultation)-Plattform der Malaysia Productivity Corporation: weitere Informationen zum Konsultationspapier (Englisch)
- Malaysisches Ministry of Digital: Pressemeldung vom 10. Juli 2026 (Englisch)
- Website des NAIO (AI Malaysia Berhad) auf Englisch
- GTAI-Rechtsbericht Malaysia: Datenschutz und KI