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Singapur: Datenschutz und KI
Alle in Singapur gewerblich tätigen Unternehmen oder Personen müssen den Vorgaben des Personal Data Protection Act 2012 folgen. (Stand: 14.08.2026)
Nach dem Personal Data Protection Act 2012 (PDPA) ist die Sammlung oder Verwertung persönlicher Daten (außer geschäftliche Kontaktdaten) ausschließlich dann zulässig, wenn die Einwilligung in Bezug auf die Datensammlung und den Zweck der Datenerfassung erteilt wurde oder ausnahmsweise nicht erforderlich ist (vgl. Sec. 13ff. PDPA sowie die Anhänge 1 und 2 zum PDPA). Details hierzu regeln die Personal Data Protection Regulations. Am 1. Oktober 2022 trat eine Erhöhung der bei Verletzungen des PDPA drohenden Sanktionen in Kraft. So sieht das Gesetz nach seiner letzten Überarbeitung Ende 2020 in Sec. 48J PDPA höhere mögliche Bußgelder vor: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen mit einem lokalen Jahresumsatz von über 10 Millionen Singapur-Dollar (S$; entspricht ca. 6,8 Millionen Euro) Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes in Singapur. In anderen Fällen sind Geldbußen von bis zu 1 Million S$ (ca. 680.000 Euro) möglich. Nähere Informationen zum Datenschutz in Singapur finden sich auf der Website der Personal Data Protection Commission Singapore (PDPC).
Am 31. August 2018 trat der Cybersecurity Act in Kraft, der Bestimmungen zur Vorbeugung von Cyberangriffen enthält und kritische Informationsinfrastruktur (Critical Information Infrastructure, kurz: CII) definiert. Dabei werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Commissioner of Cybersecurity ein IT-System als CII bewerten kann (dazu Sec. 7 des Gesetzes). Das Gesetz orientiert sich dabei an internationalen Regelungen. Die jüngsten Gesetzesänderungen erfolgten durch den Cybersecurity (Amendment) Act 2024.
Im Jahr 2021 ist in Bezug auf das aus 2010 stammende Gesetz der Electronic Transactions (Amendment) Act 2021 zur elektronischen Signatur in Kraft getreten.
In Singapur wird die Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax) auch auf den Import von E-Commerce-Dienstleistungen erhoben: Im B2C-Bereich müssen sich ausländische Anbieter hierzu seit 1. Januar 2020 im Rahmen der Overseas Vendor Registration (OVR) registrieren. Mehr Informationen zur singapurischen Mehrwertsteuer finden sich im GTAI-Rechtsbericht Singapur: Steuerrecht.
Über ein eigenes Gesetz zum Thema künstliche Intelligenz (KI) verfügt Singapur nicht. Dennoch gibt es in dem Bereich inzwischen einige unverbindliche Rahmenwerke. Die PDPC hat beispielsweise am 20. Juli 2026 die neuen Leitlinien "Advisory Guidelines on Use of Personal Data in Generative AI" (Englisch) herausgebracht.
Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.