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Malaysia: Devisenrecht

Rechtsgrundlage ist der Financial Services Act 2013 ergänzt durch die regelmäßig überarbeiteten "Foreign Exchange Administration Rules" (Richtlinien für den Devisenverkehr). 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die Wechselkurse der Landeswährung Malaysischer Ringgit (Ringgit Malaysia, RM) können auf der Webseite der malaysischen Zentralbank (Bank Negara Malaysia) unter "Rates and Statistics" abgerufen werden. Nach den letzten Liberalisierungen ist nunmehr auch unter in Malaysia ansässigen Unternehmen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Fakturierung und Bezahlung in Devisen möglich. Auch wurden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen erleichtert. Seit August 2010 dürfen Zahlungen für Importe in Fremdwährung oder in RM vorgenommen werden. Exporte können in Fremdwährung oder RM fakturiert und beglichen werden, jedoch müssen 75 Prozent der Deviseneinnahmen in RM umgetauscht werden.

Sonstige Zahlungen, wie die Auszahlung von Dividenden und Gewinnüberführung ins Ausland, die Repatriierung von Investitionen sowie der Transfer von Zinsen und sonstigen Einkünften sind ohne Einschränkung möglich.

Seit dem 31. Dezember 2012 bestehen keine Beschränkungen in Bezug auf die Einfuhr und Ausfuhr von ausländischem Bargeld sowie Traveller Cheques, Beträge über 10.000 US-Dollar (US$) müssen deklariert werden.

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