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MaledivenSchiedsgerichtsbarkeit / Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche / Internationale Verträge / Internationale Handelsrechtsvereinheitlichung (u.a. UNCITRAL)
Recht
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Rechtsmeldung Malediven Schiedsgerichtsbarkeit
Am 17. September 2019 sind die Malediven als 161. Staat dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten.
25.09.2019
Von Julia Merle | Bonn
Erklärungen, Mitteilungen oder Vorbehalte hinsichtlich der Anwendbarkeit erfolgten nicht.
Das "New Yorker Übereinkommen" aus dem Jahr 1958 wird am 16. Dezember 2019 für die Malediven in Kraft treten.
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Hinweis: Diese Rechtsmeldung wurde zuletzt überprüft im Oktober 2022.