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Rechtsbericht | Marokko | Sicherungsmittel

Insolvenzrecht in Marokko

Im Jahr 2018 hat der marokkanische Gesetzgeber sein Insolvenzrecht reformiert. Das neue Insolvenzrecht regelt das Gesetz Nr. 73-17 vom 19. April 2018.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert

Das neue Gesetz beinhaltet die Aufhebung und Ersetzung der Vorschriften des fünften Buches des HGB (Art. 545 ff HGB) und ist am 6. Dezember 2018 im Amtsblatt erschienen. Eine wichtige Neuerung enthalten die neu gefassten Art. 560 ff. HGB. Sie führen ein neues Verfahren (Procédure de sauveguarde) ein. Ziel dieses Verfahrens ist die Sanierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Das Verfahren ist allerdings nicht zulässig, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (Art. 560 HGB). Gemäß Art. 566 HGB verbleibt die Geschäftsführung im Falle der Procédure de sauveguarde in den Händen des Unternehmens, jedoch unter Aufsicht eines Externen, insofern ist es mit dem Verfahren der Eigenverwaltung nach deutschem Insolvenzrecht vergleichbar.

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