Zollbericht Marokko Medizintechnik
Einfuhrbestimmungen für Medizintechnik
Medizintechnik aus der EU ist zollfrei. Exporteure müssen jedoch die nationalen Vorschriften zur Registrierung beachten.
05.07.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Im Vergleich zu vielen anderen Drittstaaten sind Marokkos Vorgaben für die Einfuhr und den Marktzugang von Medizintechnik überschaubar. Wichtig ist vor allem die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen lokalen Behörden.
Zollfreiheit für EU-Waren
Die Einfuhrabgaben setzen sich aus dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Aufgrund des Europa-Mittelmeer-Abkommens können medizinische Geräte mit Ursprung in der Europäischen Union zollfrei in Marokko eingeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der präferenzielle Warenursprung nachgewiesen wird.
Als förmliche Ursprungsnachweise gelten die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED. Sie werden von der deutschen Zollverwaltung ausgestellt. Für Sendungen mit einem Warenwert bis 6.000 Euro kann der Ausführer auf diese Bescheinigungen verzichten. Stattdessen kann er den Warenursprung durch eine Erklärung auf der Rechnung angeben. Hat er die Vereinfachung "Ermächtigter Ausführer" erlangt, dann besteht keine Wertbegrenzung bei der Abgabe der Ursprungserklärungen. Sie gilt also auch für Warensendungen über 6.000 Euro. Hierfür muss lediglich die Bewilligungsnummer in der Ursprungserklärung ergänzt werden.
Neben der Europäischen Union gelten Zollpräferenzen grundsätzlich auch für Waren aus folgenden Ländern oder Ländervereinigungen:
- Vereinigtes Königreich,
- USA,
- Arabische Liga,
- Tunesien,
- Türkei,
- EFTA,
- Ägypten,
- Irak,
- Vereinigte Arabische Emirate,
- Libyen und
- Algerien.
Hat die Ware keinen präferenziellen Ursprung, dann wendet die Zollverwaltung den Meistbegünstigungszollsatz (MFN-Zollsatz) an. Für die meisten medizinischen Geräte beträgt dieser 2,5 Prozent.
Einfuhrumsatzsteuer: Regelsatz
Die marokkanische Umsatzsteuer fällt grundsätzlich bei jeder Wareneinfuhr in das marokkanische Zollgebiet an. Der Regelsatz liegt bei 20 Prozent und kommt auch bei der Einfuhr medizinischer Geräte zur Anwendung. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben außer der Umsatzsteuer selbst.
Einfuhrabgaben und Dokumentanforderungen können in der Datenbank ADIL (Assistant au Dédouanement des marchandises à l'Importation en Ligne) recherchiert werden.
Warenbeschreibung | Zolltarifnummer | MFN-Zollsatz in Prozent | Präferenzzollsatz für EU-Waren in Prozent |
Diagnostik- und Laborreagenzien | 3822 | 2,5 | 0 |
Computertomographie-Geräte | 9022.12 | 2,5 | 0 |
Blutdruckmessgeräte | 9018.90.10 | 2,5 | 0 |
| 9022.90.20 | 2,5 | 0 |
Elektrokardiografen | 9018.11.00 | 2,5 | 0 |
Elektrodiagnosegeräte, auch Intensive Care Units | 9018.19 | 2,5 | 0 |
Instrumente, Apparate und Geräte für zahnärztliche Zwecke | 9018.49.90 | 2,5 | 0 |
Beatmungsgeräte | 9019.20 | 2,5 | 0 |
Spritzen | 9018.30 | 2,5 | 0 |
Zollabfertigung zunehmend digital
Vor dem Eintreffen der Waren muss der Beförderer oder dessen Vertreter eine verpflichtende summarische Eingangsanmeldung ("déclaration sommaire") abgeben. Die Waren sind nach Ankunft innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Zollamt zu gestellen. Im Schiffsverkehr muss innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der summarischen Vorabanmeldung eine Zollanmeldung (déclaration unique des marchandises - DUM) abgegeben werden. Während dieser Zeit können die Waren in dafür zugelassenen MEAD (magasins et aires dédouanement) entladen und in vorübergehender Verwahrung gelagert werden. Die Zollabfertigung erfolgt überwiegend elektronisch über die Zolldatenbank BADR (Base Automatisée des Douanes en Réseau). Die Zollbehörde prüft außerdem im Rahmen einer Risikoanalyse, ob die Waren Verboten und Beschränkungen unterliegen. Außerdem prüft sie die Dokumente und entscheidet, ob physische Warenkontrollen durchzuführen sind oder das Durchleuchten von Containern erforderlich ist.
BADR ist auch mit dem neuen Single Window System PortNet verbunden. PortNet bietet zahlreiche Dienstleistungen rund um die Zollabfertigung in Marokko an. Für Importeure ist eine Registrierung bei PortNet verpflichtend. In einer weiteren, kostenlosen Plattform namens Diw@nati kann der Importeur unter anderem den Bearbeitungsstatus seiner Importe verfolgen und anfallende Zölle und Gebühren bezahlen.
Registrierungspflicht für Importeure und Produkte
Betriebe, die medizinische Geräte produzieren, exportieren, importieren, vertreiben oder instand halten, müssen laut Dekret Nr. 2-14-607 beim marokkanischen Gesundheitsministerium registriert sein. Die zuständige Abteilung ist die „direction du médicament et de la pharmacie“. Welche Dokumente für die Registrierung erforderlich sind, wird in der Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 2823-15 aufgeführt. Hier sind auch Muster für entsprechende Anträge zu finden.
Für den Marktzugang ist außerdem eine Registrierung der Geräte notwendig. Sie wird ebenfalls vom Importeur beim Gesundheitsministerium beantragt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 120 Tage nach Einreichen der vollständigen Unterlagen betragen. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig. Für Röntgenapparate ist neben der Registrierung auch eine Genehmigung notwendig. Die Bezeichnung der Genehmigung lautet “Autorisation d'importation de substances radio-actives naturelles ou artificielles“. Auch dieses Dokument muss vor jeder Einfuhr beim marokkanischen Gesundheitsministerium beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Tage.
Die Einfuhr gespendeter medizinischer Geräte und Medikamente kann ebenfalls nur nach einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums erfolgen. Die marokkanischen Bestimmungen zu medizinischen Geräten sind im Gesetz Nr. 84-12 (Loi No. 84-12 rélative aux dispositives médicaux) zu finden.
Weitere Informationen zu Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen in Marokko finden Sie in unserem Zoll und Einfuhr kompakt - Marokko.