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Zollmeldung Marokko Exportkontrolle

Marokko schränkt Ausfuhr von Arganöl ein

Ab 1. Juli 2022 ist eine Exportlizenz nötig. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die marokkanische Zollverwaltung hat mitgeteilt, dass der Export von Arganöl eingeschränkt wird. Betroffen sind Produkte mit den marokkanischen Zolltarifnummern ex 1515.90.92.00, ex 1515.90.89.00 und ex 3304.99.00.10 in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als fünf Litern.

Für den Export dieser Produkte ist ab dem 1. Juli 2022 eine Ausfuhrlizenz notwendig. Die Lizenz muss in der Außenhandels-Plattform PortNet beantragt werden. Hierfür ist eine Kopie der Pro-forma-Rechnung vorzulegen.

Quellen:

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