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Zollmeldung Marokko Coronavirus
Aufgrund der Corona-Krise können wichtige Lebensmittel vorübergehend zollfrei importiert werden. Der Export von Atemschutzmasken ist nur noch mit einer Lizenz möglich.
31.03.2020
Der marokkanische Ministerrat hat am 27. März 2020 eine Zollbefreiung für folgende Lebensmittel beschlossen:
Die Zollbefreiung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
Weichweizen mit den marokkanischen Zolltarifnummern 1001.99.00.19 und 1001.99.00.90 konnte bereits seit dem 2. Januar 2020 zollfrei eingeführt werden. Die Befreiung wurde verlängert und gilt bis zum 15. Juni 2020.
Atemschutzmasken mit der Zolltarifnummer 6307.90.50.00 können nicht mehr ohne eine Lizenz aus Marokko exportiert werden.
Der Kontakt zur marokkanischen Zollverwaltung erfolgt seit dem 16. März 2020 auf elektronischem Weg. Fragen können im Formular „Vos requetes“ oder per Telefon gestellt werden.
Weitere Informationen:
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.