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Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Schutzzölle für Eisen- und Stahlerzeugnisse bleiben bestehen

Bestimmte Flacherzeugnisse werden auch in den nächsten drei Jahren mit einem Schutzzoll belastet. Ausgenommen sind Einfuhren aus Entwicklungsländern. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das marokkanische Industrie- und Handelsministerium hat die Schutzmaßnahme für bestimmte kaltgewalzte, plattierte und überzogene Flacherzeugnisse erneut um drei Jahre verlängert. Für Einfuhren, die das jährliche Kontingent von 36.000 Tonnen übersteigen, fällt bis Ende 2022 ein Schutzzoll in Höhe von 13,75 Prozent vom Zollwert an. In den beiden folgenden Jahren sinkt der Zollsatz. Die Maßnahme wurde bereits 2015 eingeführt und 2019 erstmalig verlängert.

Schutzzölle für Flacherzeugnisse aus Eisen und Stahl

Zeitrahmen

Schutzzoll in Prozent

01.01.2022-31.12.2022

13,75

01.01.2023-31.12.2023

12,5

01.01.2024-31.12.2024

11,25

Quelle: Royaume du Maroc - Ministère de l'Industrie et du Commerce


Die folgenden Positionen sind betroffen:

Kaltgewalzte Flacherzeugnisse: 7209 (außer 7209.16.00.20; 7209.17.00.20; 7209.18.00.20; 7209.26.00.20; 7209.27.00.20; 7209.28.00.20), 7211 (außer 7211.13; 7211.14; 7211.19; 7211.23.00.10; 7211.23.00.40; 7211.29.00.20; 7211.29.00.50), 7225.50.10.00; 7225.50.90.00; 7226 (außer 7226.11.00; 7226.19.00).

Plattierte und überzogene Flacherzeugnisse: 7210 (außer 7210.11; 7210.12; 7210.30.00; 7210.50; 7210.90.21.00; 7210.90.22.00; 7210.90.23.00; 7210.90.29.91), 7212 (außer 7212.10; 7212.20.00; 7212.40.20.00; 7212.40.39.10; 7212.50.20.00; 7212.50.63.00; 7212.50.64.00), 7225 (außer 7225.11.00; 7225.19.00; 7225.30; 7225.40; 7225.91), 7226 (außer 7226.20.00.11; 7226.20.00.21; 7226.20.00.51; 7226.20.00.52; 7226.20.00.59; 7226.91.00; 7226.99.10.00).

Einfuhren aus Entwicklungsländern (siehe Quelle) sind von der Schutzmaßnahme ausgenommen.

Quelle: Ministerium für Industrie und Handel, „Avis public No. DDC 04/2021“ vom 15. Dezember 2021

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