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Rechtsmeldung Mauritius Steuerrecht
Durch das Finanzgesetz 2020 werden unter anderem die Einkommensteuerfreibeträge angepasst, die Sozialversicherungsbeiträge angehoben und Investitionsanreize beschlossen.
23.09.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
So wurden die Einkommensteuerfreibeträge, die Steuerpflichtige von ihrem Nettoeinkommen abziehen können, erhöht. Ein Alleinstehender kann beispielsweise statt 310.000 Mauritius-Rupien (ca. 6.500 Euro) nun 325.000 Mauritius-Rupien (ca. 6.800 Euro) bei seiner Einkommensteuererklärung abziehen.
Außerdem wurde die Solidaritätsabgabe (solidarity levy) von 5 auf 25 Prozent des zu versteuernden Einkommens angehoben und die Schwelle, ab der die Abgabe zu zahlen ist, auf drei Millionen Mauritius-Rupien (ca. 63.000 Euro) gesenkt. Darüber hinaus wurde der National Pension Fund abgeschafft und durch die Contribution Sociale Généralisée ersetzt. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach dem Einkommen und liegt zwischen 1,5 und 6 Prozent des monatlichen Einkommens.
Das diesjährige Finanzgesetz sieht ferner verschiedene Investitionsanreize vor. So können von der Coronapandemie betroffene Unternehmen einen doppelten Steuerabzug auf ihre zwischen März und Juni 2020 getätigten Investitionen in Anlagen und Maschinen geltend machen. Gleichermaßen wird allen produzierenden Unternehmen eine 15-prozentige Steuergutschrift für Investitionen in Anlagen und Maschinen im Zeitraum vom Juli 2020 bis zum Juni 2023 gewährt. Ein doppelter Steuerabzug ist auch für den Erwerb von Patenten, die Kosten zur Einhaltung internationaler Standards sowie bei Ausgaben für medizinische Forschung und Entwicklung vorgesehen.
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