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Zollmeldung Mauritius Einfuhrabgaben

Mauritius erhebt Umweltschutzgebühr auf bestimmte Einfuhren

Ab dem 1. Juli 2025 wird eine Umweltschutzgebühr auf bestimmte importierte Waren erhoben, die für den inländischen Verbrauch bestimmt sind.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Bestimmte Mobiltelefone, Fahrzeugbatterien und Luftreifen, die im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort verwendet oder verbraucht werden sollen, und somit über das Zollverfahren "home consumption" abgewickelt werden, unterliegen ab dem 1. Juli 2025 einer Umweltschutzgebühr:

  • Mobiltelefone mit einem Einfuhrwert von über 1000 Mauritius-Rupie (MR): 140 MR
  • Fahrzeugbatterien: 100 MR
  • Luftreifen: 100 MR

Die Zahlung erfolgt im Rahmen der Zollanmeldung. Es sind spezifische Steuercodes zu verwenden.

Quelle und weitere Informationen: Notice to Declarants and Importers (30. Juni 2025)

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