Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Mexiko | Exportieren nach Lateinamerika

Exportieren nach Mexiko

Aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen in Europa stellt sich die Frage nach anderen Regionen der Welt, die als Wirtschaftspartner in Betracht kommen. Schauen wir auf Lateinamerika.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Wenn man Lateinamerika als Region der Chancen betrachtet, so sind natürlich Rechtsinformationen über einzelne Länder als potenzielle Zukunftsmärkte unverzichtbar. Der vorliegende Rechtsbericht will Ihnen daher einen ersten Überblick über relevante Rechtsthemen beim Exportieren nach Mexiko vermitteln.

Rechtsgrundlagen 

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Handelsrecht sind in Mexiko hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio - CC) zu finden. Neben dem CC ist auch das Zivilgesetzbuch (Código Civil Federal de México - CCF) von wesentlicher Bedeutung. Neben den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Zivilgesetzbuches sind zudem unter anderem die folgenden Gesetze für die Exporttätigkeit relevant: Gesetz über Handelsgesellschaften (Ley General de Sociedades Mercantiles - LGSM), Bundesverbraucherschutzgesetz (Ley Federal de Protección al Consumidor - LFPC) und Auslandsinvestitionsgesetz (Ley de Inversión Extranjera - LIE).

Steuerliche Fragen sind Gegenstand einer Vielzahl von Rechtsinstrumenten. Das Steuergesetzbuch (Código Fiscal da la Federación - CFF) legt die allgemeinen Richtlinien des mexikanischen Steuersystems fest. In diesem Rechtsinstrument werden unter anderem die Steuerarten sowie die wichtigsten Pflichten und Rechte der Steuerpflichtigen geregelt.

Es ist zu betonen, dass die oben genannten Gesetze nur einen Teil der für den Export nach Mexiko relevanten Rechtsinstrumente darstellen.

Vertragsrecht

Was vertragliche Fragen betrifft, so finden sich die für den Export nach Mexiko relevanten rechtlichen Bestimmungen in den Artikeln 1.792 bis 2.963 CCF.

Im Allgemeinen gelten die gleichen Vertragsprinzipien wie in Deutschland auch im mexikanischen Recht. Dazu gehört unter anderem der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 1.839 CCF), wonach die Parteien frei entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag schließen und unter welchen Bedingungen. Die Vertragsfreiheit im mexikanischen Recht umfasst die Bedingungen des ursprünglichen Angebots, die allgemeinen Verhandlungen, die Vertragsausführung und die Arten der Beendigung vertraglicher Verpflichtungen. Auch die Forderung von Entschädigungen und eventuellen Strafen wegen Vertragsbruchs ist nach mexikanischem Recht möglich.

Bei Verträgen, die zwischen Kaufleuten geschlossen werden, gelten die verschiedenen Bestimmungen des CC, die wichtige Fragen für die internationale Handelstätigkeit wie die Produkthaftung abdecken. Ein weiteres wichtiges Gesetz ist das Verbraucherschutzgesetz (LFPC). Nach diesem Gesetz hat der mexikanische Verbraucher das Recht, rechtliche Ansprüche gegen die verschiedenen am Geschäft beteiligten Akteure, einschließlich des Herstellers des Produkts, zu stellen.

Steuerrecht

In Mexiko ist die zuständige Steuerbehörde die Servicio de Admnistracao Tributaria (SAT). Es gibt im Wesentlichen vier Steuergesetze, die sich auf den Außenhandel auswirken: das Außenhandelsgesetz (LCE), das Mehrwertsteuergesetz (LIVA), das allgemeine Einfuhr- und Ausfuhrsteuergesetz (LIGIE) und das Zollgesetz (LA).

Informationen über andere Steuern finden Sie in Recht Kompakt Mexiko.

Institutionen im Außenhandel

In Mexiko fällt die Regelung von Außenhandelsfragen in die Zuständigkeit des Bundes. Die Regulierungs- und Kontrollorgane sind in zentralisierte und parastaatliche Organe unterteilt.

Unter den zentralisierten Organen ist die wichtigste Regulierungsbehörde das Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía - SE). Das SE ist für die Regulation, Förderung und Kontrolle der Kommerzialisierung von Waren und Dienstleistungen zuständig. Seine Zuständigkeiten werden in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien ausgeübt, unter denen das Staatskreditministerium (Secretaría de Hacienda y Crédito Público - SHCP) hervorzuheben ist. Weitere Ministerien mit regulatorischem Gewicht sind u.a. das Außenministerium (Secretaría Relaciones Exteriores - SRE), das Umweltministerium (Secretaría de Medio Ambiente, Recursos Naturales Y Pesca - SEMARNAT) und das Gesundheitsministerium (Secretaría de Salud).

Zu den wichtigsten halbstaatlichen Einrichtungen gehören u.a. das mexikanische Institut für geistiges Eigentum (Instituto Mexicano de la Propiedad Industrial - IMPI).

Allgemeine Informationen

Mexiko nimmt bei der Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland beim Export Platz 22 von 239 ein. Damit ist das Land der wichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands unter allen lateinamerikanischen Ländern.

Der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index - CPI) 2021 ist am 25. Januar 2022 erschienen. Der CPI ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er wird vom Internationalen Sekretariat von Transparency International erstellt und listet Länder nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf. Brasilien belegt hier Platz 124 von 180 Ländern.

Zoll

Zur konkreten Umsetzung eines Exportvorhabens ist es unerlässlich, einfuhrrechtliche Fragen zu klären. Wenden Sie sich im Einzelfall an unsere Expertin im GTAI-Bereich Zoll 

Service 

Basisinformationen lassen in der Regel Detailfragen unbeantwortet. Nutzen Sie daher für weitere Informationen unseren Auskunftsservice. 


nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.