Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Mexiko | Mindestlohn

Mexiko erhöht Mindestlohn

Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 20 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2023.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Am 7. Dezember 2022 wurde im Amtsblatt Mexikos der Beschluss der Nationalen Mindestlohnkommission (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos - CONASAMI) veröffentlicht, mit dem der Mindestlohn für das Jahr 2023 festgelegt wird.

Der allgemeine Mindestlohn (salario mínimo general), der ab dem 1. Januar 2023 gilt, wird laut Artikel 3 des Beschlusses um insgesamt 20 Prozent erhöht. In der Zona Libre de la Frontera Norte (ZLFN; Freie Wirtschaftszone an der Nordgrenze) wird der Mindestlohn daher auf 312,41 mexikanische Pesos (mex$; ca. 14,94 Euro) pro Arbeitstag steigen. Alle Gemeinden, die das ZLFN bilden, sind in Artikel 1 des Beschlusses festgelegt. Für alle anderen Gemeinden des Landes wird der allgemeine Mindestlohn 207,44 mexikanische Pesos (mex$; ca. 9,92 Euro) pro Arbeitstag betragen.

Die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns errechnet sich aus dem im Jahr 2022 geltenden Mindestlohn plus der Summe eines Koeffizienten namens MIR (Monto Independiente de Recuperación - MIR), der seit dem 1. Januar 2017 gesetzlich vorgesehen ist. Dieser Koeffizient ist ein absoluter Wert in mexikanischen Pesos und zielt darauf ab, die Kaufkraft des Mindestlohns zu erhalten. Der MIR beträgt 23,68 mexikanische Pesos (mex$; ca. 1,13 Euro) in der ZLFN und 15,72 mexikanische Pesos (mex$; ca. 0,75 Euro) im Rest des Landes.

Hervorzuheben ist, dass es in Mexiko zwei Arten von Mindestlöhnen gibt: den allgemeinen und den professionellen. Wie der allgemeine wird auch der professionelle Mindestlohn (salario mínimo profesional) um 20 Prozent erhöht. Professionelle Mindestlöhne werden für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Weitere Einzelheiten zu diesen Wirtschaftszweigen finden Sie in der von CONASAMI bereitgestellten Tabelle.

Alle in Mexiko tätigen Unternehmen sind verpflichtet, die von der CONASAMI festgelegte Mindestlohnerhöhung umzusetzen.

Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.