Zollmeldung Mexiko Zolltarif, Einfuhrzoll
Änderungen im mexikanischen Zolltarif
Zahlreiche Zolländerungen sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
09.01.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Mexiko hat die Import- und Exportzölle für zahlreiche Produkte angepasst. Betroffen sind Erzeugnisse der Kapitel 33, 34, 39, 40, 42, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 69, 70, 72, 73, 76, 83, 84, 85, 87, 90, 94, 95 und 96 des mexikanischen Zolltarifs. Darunter fallen unter anderem Textilen, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Haushaltsgeräte, Spielzeug, Möbel, Glas, Kunststoff, Stahl, Eisen, Aluminium, Papier, Karton, Anhänger, Motorräder und weitere Produkte aus dem Automobilsektor.
Die Maßnahme gilt nur für Länder, mit denen Mexiko kein Freihandelsabkommen hat. Damit sollen strategische Sektoren der mexikanischen Wirtschaft geschützt und die inländische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Eine vollständige Übersicht des betroffenen Warenkreises ist im Dekret vom 29. Dezember 2025 ersichtlich.