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Zollmeldung Mexiko Zolltarif, Einfuhrzoll

Änderungen im mexikanischen Zolltarif

Zahlreiche Zolländerungen sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Mexiko hat die Import- und Exportzölle für zahlreiche Produkte angepasst. Betroffen sind Erzeugnisse der Kapitel 33, 34, 39, 40, 42, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 69, 70, 72, 73, 76, 83, 84, 85, 87, 90, 94, 95 und 96 des mexikanischen Zolltarifs. Darunter fallen unter anderem Textilen, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Haushaltsgeräte, Spielzeug, Möbel, Glas, Kunststoff, Stahl, Eisen, Aluminium, Papier, Karton, Anhänger, Motorräder und weitere Produkte aus dem Automobilsektor.

Die Maßnahme gilt nur für Länder, mit denen Mexiko kein Freihandelsabkommen hat. Damit sollen strategische Sektoren der mexikanischen Wirtschaft geschützt und die inländische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden

Eine vollständige Übersicht des betroffenen Warenkreises ist im Dekret vom 29. Dezember 2025 ersichtlich.

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