Zollbericht Mexiko Veredelung
Veredelung, Exportförderung / Drawbackverfahren
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
03.09.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Veredelung, Exportförderung
Gemäß Art. 108 des Zollgesetzes können mexikanische Unternehmen, die sich auf die Veredelung von Waren spezialisiert haben ("maquiladoras") oder Unternehmen, die an speziellen Programmen zur Exportförderung ("Programas de Exportación") teilnehmen, Waren zur Verarbeitung, Veredelung oder Reparatur vorübergehend in das Zollgebiet einführen und nach erfolgter Bearbeitung wieder ausführen. Warenabhängig gelten unterschiedliche Zeiträume bis zur Wiederausfuhr.
Bis zu 18 Monaten können folgende Produkte in Mexiko verbleiben:
- Schmierstoffe und andere Materialien bis auf Erdölprodukte, die im Laufe des Veredelungsprozesses verbraucht werden
- Rohstoffe, Teile und Komponenten, die während des Veredelungsprozesses vollständig in die Veredelungserzeugnisse integriert werden
- Behälter und Verpackungen für Waren
- Etiketten und Aufkleber
Für Container und Lkw-Aufbauten gilt eine Frist von bis zu zwei Jahren.
Für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Veredelungs- oder Exportförderprogramms können folgende Produkte im Land verbleiben:
- bestimmte Maschinen, Ausrüstung, Werkzeuge, Instrumente und Gussformen für den Produktionsprozess
- Apparate und Ausrüstung für die Messung der Luftverschmutzung, für die Forschung, Telekommunikationsgeräte und Computer, Laborgeräte, Messgeräte, Geräte für die Betriebssicherheit, zur Qualitätssicherung und Produktprüfung und andere im Produktionsprozess eingesetzte Geräte
- in der Verwaltung zur Prozessoptimierung der Veredelungsbetriebe eingesetztes Material
Im Anhang 29 der Allgemeinen Regeln für den Außenhandel sind Produkte aufgeführt, die grundsätzlich nicht im Veredelungsverfahren bearbeitet werden dürfen.
Veredelungsbetriebe müssen der Zollbehörde genaue Angaben zu den Waren, die wieder ausgeführt werden, zum Wertzuwachs, der durch die Veredelung jeweils entsteht und zu den Resten und Abfällen, die nicht wieder ausgeführt werden, übermitteln.
Ferner können Veredelungen, Bearbeitungen und Reparaturen von Waren gemäß Art. 135 des Zollgesetzes auch im Verfahren "elaboración, transformación o reparación en recinto fiscalizado" (etwa: Bearbeitung, Veredelung oder Reparatur auf überwachtem Gelände) in Lagern vorgenommen werden.
Unternehmen, die Waren mit dem Ziel der Veredelung und späteren Wiederausfuhr in einen weiteren Mitgliedsstaat des USMCA (USA, Kanada) vorübergehend in Mexiko einführen, haben gemäß Art. 2.5 des USMCA zu berücksichtigen, dass eine doppelte Gewährung von Zollvorteilen ausgeschlossen ist (Drawback-Verbot).
Programme der Exportförderung
Die mexikanische Regierung hat Programme zur Förderung der Import- und Exportindustrie aufgelegt. Diese sind: IMMEX (Industria Manufacturera, Maquiladora y de Servicio de Exportación) und PROSEC (Programas de Promoción Sectorial - zur Förderung spezifischer Importindustrien). Sie bieten mexikanischen exportorientierten Unternehmen unterschiedliche Steuer- und Zollbegünstigungen im Zusammenhang mit dem Import und der nachfolgenden Be- oder Verarbeitung oder dem Export beziehungsweise Reexport von Waren nach einer Be- oder Verarbeitung oder Veredelung.
Das IMMEX-Programm beinhaltet die Regelungen des früheren PITEX-Programmes und die Maquiladora-Bestimmungen.
Drawbackverfahren
Das Drawbackverfahren zählt ebenfalls zu den von der Wirtschaftsbehörde überwachten Exportförderungsprogrammen. Mexikanische Importeure können das Verfahren für die Rückerstattung von bei der Abfertigung zur vorübergehenden Einfuhr von Waren gezahlten Zöllen nutzen. Die Einfuhrzölle werden bei einer Wiederausfuhr von vorübergehend eingeführten Waren in unverändertem Zustand, einer Verarbeitung von Vorprodukten in einen Exportartikel und dessen nachfolgende Wiederausfuhr, oder der Reparatur und Instandsetzung eines Produktes und dessen anschließender Wiederausfuhr, erstattet.
Das Programm IMMEX und das Drawbackverfahren hat die mexikanische Wirtschaftsbehörde ausführlich vorgestellt.