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Recht kompakt | Moldau | Gewerblicher Rechtsschutz

Moldau: Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Moldau durch nationale und internationale Gesetze geregelt. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Allgemeines

Der Schutz des geistigen Eigentums ist in Moldau durch nationale Rechtsvorschriften und internationale Abkommen gesichert. Das Recht entspricht den Mindeststandards des TRIPS-​Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) und ist an das europäische Recht angepasst. Das Abkommen regelt die Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte und deren Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten der WTO. Ein Abkommen über die Wirksamkeit europäischer Patente wurde mit dem Europäischen Patentamt (EPA) geschlossen.

Für die Registrierung von Patenten, Markenrechten, Designrechten ist die Staatliche Agentur für geistiges Eigentum der Republik Moldau (Agentia de stat pentru proprietatea intelectuala a Republicii Moldova" (AGEPI)) zuständig.

Patentrecht

Das Patenrecht ist im Gesetz "Über den Schutz von Erfindungen"  ("Lege privind protecţia inventiilor“) geregelt. Die Rechte auf eine Erfindung werden durch die Registrierung bei der staatlichen Agentur für geistiges Eigentum erworben. Die staatliche Agentur übt ebenfalls die Überwachung des Patentschutzes aus. Nach dem Gesetz werden die Rechte aus dem eurasischen Patent und dem europäischen Patent anerkannt und geschützt. 

Personen oder Unternehmen, die nicht in Moldau ansässig sind, müssen durch Patentanwälte die Anmeldung vornehmen. Anmeldefähig sind Erfindungen, die Kriterien der Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen. Gemäß Art. 7 des Gesetzes über Erfindungen sind einige Erfindungen nicht patentierbar: Dazu zählen unter anderem Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder Sitten verstoßen. 

Das Patent wird für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Tag der Anmeldung, erteilt. Die Dauer des Patents kann um weitere vier Jahre verlängert werden und für medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse um fünf Jahre. 

Markenrecht und Herkunftsangaben

Das Gesetz "Über den Schutz von Markenzeichen" ( "Lege privind protecţia marcilor“) regelt die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Eintragung, dem Rechtsschutz und der Nutzung von Marken ergeben. Das Markenrecht ist mit dem europäischen Recht harmonisiert. 

Das Gesetz "Über geografische Herkunftsangaben" ( "Lege privind protecţia indicatiilor geografice, denumirilor de origine si specialitaţilor traditionale garantate“) regelt die Eintragung, den rechtlichen Schutz und die Verwendung von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Erzeugnissen.

Urheberrecht 

Das Gesetz "Über den Schutz von Urheberrechten und verwandten Rechten" ("Legea Republicii Moldova privind dreptul de autor si drepturile conexe“), die moldauische Verfassung und internationale Verträge regeln das Urheberrecht. Das Urheberrecht regelt die Beziehungen, die sich aus der Schaffung und Nutzung von literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken (Urheberrecht) und verwandten Schutzrechten sowie anderen Rechten ergeben. 

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