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Zollmeldung Moldau Internationale Handelsabkommen

Neues Zollabkommen zwischen der EU und Moldau

Das neue Abkommen verbessert den Handel zwischen der EU und Moldau durch Zollerleichterungen für Unternehmen und tritt am 1. November 2022 in Kraft. 

Von Karin Appel | Bonn

Konkret legen die Regelungen des neuen Abkommens fest, dass sowohl die EU als auch Moldau gegenseitig ihre Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEOs) anerkennen werden. Dadurch werden Händler zusammengebracht, die bestimmte Kriterien erfüllen und so von vereinfachten Zollregelungen profitieren können. Einen großen Vorteil stellen dabei vor allem weniger Zollkontrollen und bevorzugte Behandlungen bei der Zollabfertigung dar. 

Hintergrund und Intention des neuen Abkommens sind die Unterstützung von Unternehmen, die durch die anhaltende Krise aufgrund des Krieges in der Ukraine vor Herausforderungen stehen. Das Abkommen soll daher den Handel für viele EU- und moldawische Händler einfacher und kostengünstiger machen und dabei helfen, die Krisenzeiten zu überwinden. 

Die Beziehungen zwischen der EU und Moldau haben ihre Grundlage in dem Assoziierungsabkommen, einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen (DCFTA). Außerdem arbeitet die EU mit Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und ihrer östlichen regionalen Dimension, der Östlichen Partnerschaft. Das Hauptziel dabei ist, Moldau näher an die EU heranzuführen.

Quelle: ABl. L280 vom 28. Oktober 2022

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