Rechtsbericht Montenegro Verbraucherschutzrecht
Neues Verbraucherschutzgesetz in Montenegro
Die umfassende Neuregelung stärkt die Rechte der Verbraucher insbesondere bei Online-Käufen und Dienstleistungen.
04.05.2026
Von Yevgeniya Rozhyna
Das Regelwerk ersetzt das bisherige Gesetz zum Verbraucherschutz. Es harmonisiert nationales Recht vollständig mit den europäischen Verbraucherschutzrichtlinien.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören verschärfte Transparenzpflichten und klare Vertragsgestaltung, eine bessere Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten und schärfere Sanktionen bei unlauteren Geschäftspraktiken.
Stärkere Rechte bei Käufen
Verbaucher:innen haben nun klare Rechte bei mangelhaften Waren oder Dienstleistungen: Das Gesetz regelt ausdrücklich, welche Rechte in welcher Reihenfolge geltend gemacht werden können. Die Fristen und die Zuständigkeiten werden präzisiert. Der Rücktritt, die Reparatur oder der Ersatz mangelhafter Ware werden damit einfacher durchsetzbar.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, verständlicher zu informieren. Damit sollen versteckte Kosten und unklare Vertragsklauseln stärker eingeschränkt werden.
Auch das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen wurde gestärkt: Verbraucher:innen können binnen der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Erstattung des Kaufpreises muss unverzüglich und über dasselbe Zahlungsmittel erfolgen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mehr Schutz beim Online-Handel
Für Online-Käufe werden die vorvertraglichen Informationspflichten verschärft. Unternehmen müssen vor Vertragsschluss die Verbraucher:innen klar und verständlich informieren über:
- den Gesamtpreis einschließlich Zusatzkosten,
- Lieferfristen,
- Zahlungs- und Lieferbedingungen,
- Rücksendung,
- Widerrufsfristen.
Unklare und irreführende Angaben sind unzulässig. Bei Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen verlängert sich etwa das Recht auf Rücktritt oder Rückerstattung.
Klare Regelung bei Dienstleistungen
Im Bereich der Dienstleistungen, insbesondere bei digitalen Dienstleistungen, wurden klare Regelungen zur Vertragsdurchführung eingeführt: Die angebotenen Leistungen müssen vertragsgemäß, transparent und innerhalb der vereinbarten Fristen erbracht werden. Bei Mängeln oder Nichterfüllung stehen Verbraucher:innen abgestufte Rechtsbehelfe zu. Diese umfassen unter anderem die Nachbesserung, die Preisminderung oder die Vertragsauflösung.
Stärkere Aufsicht und Sanktionen
Die Befugnisse der zuständigen Behörden werden erweitert. Sie werden berechtigt systematische Kontrollen von Unternehmen durchzuführen, insbesondere im Bereich des Online-Handels und digitaler Dienstleistungen. Sie können Vertragsunterlagen, Geschäftsbedingungen, Preisangaben und Informationspflichten überprüfen, auch ohne eine vorherige Beschwerde.
Bei Verstößen kann die Behörde verbindliche Anordnungen erlassen. Die betroffenen Unternehmen können zum Beispiel dazu verpflichtet werden, unlautere Geschäftspraktiken einzustellen oder falsche Informationen sowie unzulässige Vertragsklauseln zu korrigieren. Bei schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach der Schwere und Art des Verstoßes.
Weitere Informationen
Das Gesetz wurde am 6. Februar 2026 im Amtsblatt Službeni list Crne Gore, Nr. 12/2026 veröffentlicht und ist zum 14. Februar 2026 in Kraft getreten. Für Unternehmen gelten seitdem die erweiterten Informationspflichten, Aufsichts‑ und Sanktionsregeln.
Die Pflichten gelten für alle neuen Verträge. Bereits bestehende Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen gegebenenfalls überarbeitet werden, auch die technische Umsetzung im Online-Handel muss angepasst werden. Bei Fragen können sich Unternehmen an die Marktinspektion (Trižna inspekcija) wenden.
Verbraucher:innen können sich bei Verstößen gegen die neuen Regeln oder Beschwerden über ein Online-Formular an die Verbraucherschutzbehörde (Potrosac) wenden.
Zudem wurden einzelne Regelungen in Gesetzen zur Produktsicherheit (Zakon o opštoj bezbjednosti proizvoda), zu Sammelklagen (Zakon o kolektivnim tužbama) und über Finanzdienstleistungen (Zakon o zaštiti potrošača) ergänzt.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan