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Rechtsbericht | Myanmar | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Gesetze zu Urheberrecht und Designs in Myanmar in Kraft getreten

Seit dem 31. Oktober 2023 gelten in Myanmar das neue Copyright Law und das neue Industrial Design Law. Beide Gesetze waren bereits im Jahr 2019 verabschiedet worden.

Von Julia Merle | Bonn

Urheberrechtsgesetz

Bislang konnten nur Werke urheberrechtlich geschützt werden, wenn sie von myanmarischen Urhebern stammen oder in Myanmar erstmalig veröffentlicht wurden. Auch ausländische Werke sollen nach dem reformierten Gesetz Schutz genießen: So soll Urheberrechtsschutz bestehen, wenn in einem anderen Land erstmals veröffentlichte literarische oder künstlerische Werke innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung auch in Myanmar veröffentlicht werden (dazu Ch. VII, Sec. 12 Copyright Law). 

Wenngleich der Schutz automatisch mit der Erstellung des Werkes besteht, sieht das Gesetz des Weiteren ein freiwilliges System der Eintragung von Urheberrechten vor (Ch. XVI , Sec. 46 ff. des Gesetzes).

Das Gesetz unterscheidet nun zwischen moralischen und wirtschaftlichen Rechten von Urheberrechtsinhabern (Ch. X, Sec. 18ff. des Gesetzes). Moralische Rechte hat der Autor lebenslang inne und sie bestehen unbeschränkt nach seinem Tode weiter, Ch. IX, Sec. 17 lit. b des Gesetzes. 

Gemäß Ch. VIII, Sec. 13 lit. a des Gesetzes unterfallen beispielsweise Computerprogramme fortan der Kategorie der literarischen Werke oder Werke der bildenden Künste. Das Urheberrecht besteht an solchen Werken für die Dauer des Lebens des Autors und 50 Jahre über dessen Tod hinaus (dazu Ch. IX, Sec. 17 lit. a des Gesetzes).

Wer urheberrechtlich geschützte Werke für kommerzielle Zwecke ohne Einwilligung des Urheberrechtsinhabers reproduziert, öffentlich verbreitet oder mit rechtsverletzenden Gütern handelt oder solche nach Myanmar einführt (und sich nicht auf einen der gesetzlich geregelten "Fair-Use"-Fälle berufen kann), muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbuße von nicht weniger als 1 Million Kyat (entspricht ca. 446 Euro) rechnen (dazu Ch. XXIII, Sec. 82 des Gesetzes). Im Wiederholungsfalle drohen Freiheitsstrafen von drei bis zehn Jahren und Bußgelder von bis zu 10 Millionen Kyat. 

Ferner ist in Ch. XX, Sec. 63 des Gesetzes die Einrichtung von spezialisierten Intellectual Property Courts (näher dazu: Ch. XXII des Gesetzes) vorgesehen.

Das neue Copyright Law vom 24. Mai 2019 ersetzt den Myanmar Copyright Act 1914 (Sec. 102 des Gesetzes).

Myanmar ist kein Mitglied der "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst".

Gesetz über Industriedesigns

Das Industrial Design Law setzt insbesondere Neuheit ("new and independently created") für die Eintragung eines (Industrie-)Designs (auch Geschmacksmuster) voraus, dazu: Ch. VII, Sec. 13 bis 15 des Gesetzes. Die Rechte des Designinhabers werden in Ch. XV, Sec. 46 des Gesetzes aufgeführt. 

Die Schutzdauer eines eingetragenen Industriedesigns beträgt nach Ch. XIV, Sec. 42 des Gesetzes zunächst fünf Jahre ab Anmeldung; eine zweimalige Erneuerung um jeweils weitere fünf Jahre ist möglich. Der Antrag auf Erneuerung sollte dabei innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Eintragung nebst Zahlung einer Gebühr gestellt werden, Sec. 43 des Gesetzes. Bei einem Erneuerungsantrag binnen sechs Monaten nach Ablauf ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr fällig. 

Der Antrag auf Eintragung eines Designs wird beim Intellectual Property Department (IPD) beziehungsweise dem "Registrar" eingereicht, siehe zur Anmeldung: Ch. X des Gesetzes. Wenn die Produkte derselben Klasse nach der Locarno-Klassifikation unterfallen, kann eine Anmeldung mehrere Designs umfassen (Sec. 21 lit. a des Gesetzes). Antragsformulare finden sich auf der Website des IPD.

Auch in diesem Gesetz sind Bestimmungen zur Errichtung von IP-Spezialgerichten enthalten (Ch. XXI, Sec. 66 ff. des Gesetzes). 

Die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen umfassen nach Ch. XXIII, Sec. 75 des Gesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder eine Geldbuße von maximal 2 Millionen Kyat (entspricht ca. 892 Euro).

Das Industrial Design Law war am 30. Januar 2019 verabschiedet worden. Es ersetzt nun den Burma/Myanmar Patents and Designs (Emergency Provisions) Act, 1946 (Emergency Act, 1946).

Weitere Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes 

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es in Myanmar ferner das Patentgesetz (Patent Law 2019) sowie das Markengesetz (Trademark Law 2019). Beide sind ebenfalls im Jahr 2019 verabschiedet worden. Myanmar baut seitdem schrittweise ein echtes System des gewerblichen Rechtsschutzes auf.

Patentschutz soll nach dem neuen Patentgesetz künftig für zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag gewährt werden. Für Patente besteht bislang nur ein Notfallrecht in Form des Emergency Act, 1946. Darin ist kein Verfahren zur Registrierung enthalten, es wird lediglich auf das indische Patentgesetz verwiesen. Das neue Patentgesetz ist derzeit noch nicht in Kraft

Das Markengesetz hingegen ist am 1. April 2023 in Kraft getreten. Zu dessen Implementierung wurden etwa die Trademark Registration Rules am 31. März 2023 erlassen. Zuvor war die Markenregistrierung lediglich über den Myanmar Registration Act möglich.

Myanmar ist seit dem Jahr 2001 Mitglied der World Intellectual Property Organization (WIPO).

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