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Das aktuelle myanmarische „Union Tax Law“ sieht mit Wirkung ab 1. Oktober 2021 insbesondere einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz und Änderungen bei der Einkommensteuer vor.
28.10.2021
Von Julia Merle | Bonn
Die Stufen bei der Einkommensteuer betragen ab dem Finanzjahr 2021/2022 abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen:
Nach dem neuen Steuergesetz gelten im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 weiterhin je nach Höhe des Einkommens unterschiedliche Steuersätze von 3 bis 30 Prozent für nicht veranlagtes Einkommen.
Die Körperschaftsteuer für in Myanmar registrierte Unternehmen beträgt fortan 22 Prozent. Bei in Myanmar ansässigen Unternehmen wird das Welteinkommen besteuert. Zuvor lag der Steuersatz bei 25 Prozent. Der niedrigere Steuersatz findet unter anderem auch Anwendung auf staatseigene Betriebe und auf Niederlassungen ausländischer Unternehmen.
Weitere Anpassungen sind dem Gesetz zu entnehmen.
Myanmar hatte den Zeitraum des Finanzjahres im Jahr 2019 neu festgelegt.
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