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Rechtsmeldung Myanmar Steuerrecht

Myanmar senkt Steuern im neuen Finanzjahr

Das aktuelle myanmarische „Union Tax Law“ sieht mit Wirkung ab 1. Oktober 2021 insbesondere einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz und Änderungen bei der Einkommensteuer vor.

Von Julia Merle | Bonn

Die Stufen bei der Einkommensteuer betragen ab dem Finanzjahr 2021/2022 abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen:

  • 0 Prozent wie bislang bei bis zu 2 Millionen Kyat,
  • 5 Prozent bei nun bis zu 10 Millionen Kyat,
  • 10 Prozent bei bis zu 30 Millionen Kyat,
  • 15 Prozent bei bis zu 50 Millionen Kyat,
  • 20 Prozent bei bis zu 70 Millionen Kyat und
  • bei einem diese Summe übersteigenden Einkommen 25 Prozent.

Nach dem neuen Steuergesetz gelten im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 weiterhin je nach Höhe des Einkommens unterschiedliche Steuersätze von 3 bis 30 Prozent für nicht veranlagtes Einkommen.

Die Körperschaftsteuer für in Myanmar registrierte Unternehmen beträgt fortan 22 Prozent. Bei in Myanmar ansässigen Unternehmen wird das Welteinkommen besteuert. Zuvor lag der Steuersatz bei 25 Prozent. Der niedrigere Steuersatz findet unter anderem auch Anwendung auf staatseigene Betriebe und auf Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Weitere Anpassungen sind dem Gesetz zu entnehmen. 

Myanmar hatte den Zeitraum des Finanzjahres im Jahr 2019 neu festgelegt.

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