Zollbericht Namibia Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
In Namibia gelten restriktive Regelungen für die Einfuhr von Gebrauchtwagen. Beispielsweise ist die Einfuhr von Autos an eine festgelegte Altersbeschränkung geknüpft.
02.08.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, können Einfuhrbeschränkungen oder sogar -verbote gelten.
Die in Namibia geltenden Einfuhrbeschränkungen und -verbote basieren im Allgemeinen auf dem Zoll- und Verbrauchsteuergesetz von 1998 und anderen einschlägigen Gesetzen. Folgende Vorschriften sind unter anderem bei der Einfuhr zu beachten (vollständige Liste):
- Import und Exportkontrollgesetz von 1994
- Konsolidierte Liste verbotener und eingeschränkter Einfuhren und Ausfuhren
- Waffen und Munitionsgesetz von 1996
- Naturschutzverordnung von 1975
- Atom und Strahlenschutzgesetz von 2005
Die Zollbeamten stellen sicher, dass die oben genannten Vorschriften eingehalten werden, indem die Waren sowie die entsprechenden Nachweise bei Einfuhr/Ausfuhr überprüft werden. Ein Verstoß führt zu einer Beschlagnahmung der Ware und möglicherweise zu weiteren rechtlichen Schritten.
Einfuhrverbote
Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:
- linksgesteuerte Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge aus zweiter Hand sowie Kraftfahrzeuge, die älter als 12 Jahre alt sind
- Kleidung aus zweiter Hand
- Betäubungsmittel
- Reproduktionen von urheberrechtlich geschützten Publikationen
- Waren, die in Gefängnissen oder Strafanstalten hergestellt wurden
- bestimmte ozonabbauende Stoffe
- Abfall (vgl. unten, Abschnitt "Abfall")
Die vollständige Liste aller Einfuhrverbote entnehmen Sie der Vorschrift Nr. 123 des Customs and Excise Act 1998.
Neben dessen können Einfuhrverbote auch nur für einen gewissen Zeitraum verhängt werden, um beispielsweise die Verbreitung einer Krankheit zu verhindern.
Einfuhrbeschränkungen
Waren, für die auf Grundlage nationaler Gesetze oder internationaler Abkommen Beschränkungen gelten, dürfen eingeführt werden, sofern die geforderten Nachweise vorgelegt werden können.
Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
- Tiere und tierische Erzeugnisse
- genetisch veränderte Lebensmittel
- Medikamente
- Chemikalien
- Erdöl
- bestimmte Schusswaffen und Munition
- gebrauchte Waren
- Spendengüter
Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur vor Ankunft in Namibia entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz und/oder ein Analysezertifikat, bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum namibischen Markt erforderlich, sodass die Dokumente bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen müssen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Beispiele: Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen
Die folgende Darstellung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder es können weitere Dokumente erforderlich sein. Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind und welche konkreten Behörden die entsprechenden Nachweise ausstellen, können Sie anhand der Zolltarifnummer Ihrer Ware unter Access2Markets recherchieren.
Lebende Tiere und tierische Produkte (zum Beispiel Zolltarifnummer 0101.29 oder 0201.30.90)
- Einfuhrgenehmigung
- Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für lebende Tiere - ausgestellt von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes
- Einfuhrlizenz
- Gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)
- Gegebenenfalls Registrierung als Händler (für Fleischwaren)
Pflanzen und pflanzliche Produkte (zum Beispiel Zolltarifnummer: 0601.10 oder 1001.99)
- Einfuhrgenehmigung
- Pflanzengesundheitszeugnis - ausgestellt von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden des Ausfuhrlandes
- Begasungszertifikat
- Gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
- Gegebenenfalls Einfuhrlizenz, sofern Produkt unter das Import- und Exportkontrollgesetz fällt
Arzneimittel (zum Beispiel Zolltarifnummer 3003.20.11)
- Einfuhrlizenz
- Produktregistrierung - setzt Konformitätsbescheinigung voraus
- Einfuhrgenehmigung
- Analysezertifikat
- Zertifikat über gute Herstellungspraxis
- Zertifikat des pharmazeutischen Produkts gemäß den Bestimmungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchte Güter
Die Einfuhrbestimmungen für gebrauchte Güter weichen von den Anforderungen, die für Waren in neuem Zustand gelten, ab. Beispielsweise ist bei der Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen die entsprechende Altersbeschränkung zu beachten. Die Einfuhr von Kleidung aus zweiter Hand ist dagegen gänzlich verboten.
Abfall
Namibia ist Vertragsstaat des Basler Übereinkommens, nach dem die Einfuhr gefährlicher Abfälle verboten ist. Auf nationaler Ebene erweitert Namibia das Einfuhrverbot dahingehend, dass derzeit auch die Einfuhr nicht gefährlicher Abfälle verboten wird.
Die Änderungen des Basler Übereinkommens betreffend Abfällen aus Kunststoff hat Namibia ebenfalls ratifiziert. Welche konkreten Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Abfällen aus Kunststoff gelten, können Sie der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Änderung entnehmen.
Weitere Informationen zu: Verbote und Beschränkungen