Mehr zu:
SüdafrikaEinfuhrverbote und Beschränkungen / Einfuhrverbote / Fahrzeuge / Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen / Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Zoll
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zollbericht Südafrika Einfuhrverbote und Beschränkungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist in Südafrika grundsätzlich liberalisiert. Dennoch können für einige Waren Verbote, Beschränkungen oder sonstige Regulierungen vorliegen.
13.09.2023
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Rechtsgrundlage für außenwirtschaftsrechtliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen ist der International Trade Administration Act. Ausführendes Organ, sowohl bei der Festlegung von Verboten und Beschränkungen, als auch bei der Ausstellung erforderlicher Genehmigungen und Lizenzen, ist die zum Handels- und Industrieministerium gehörende International Trade Administration Commission of South Africa (ITAC).
Die südafrikanische Zollverwaltung (SARS) verwaltet dagegen die Verbote und Beschränkungen gemäß Abschnitt 113 des Customs and Excise Act von 1964.
Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:
Neben dessen können Einfuhrverbote auch nur für einen gewissen Zeitraum verhängt werden, um beispielsweise die Verbreitung einer Krankheit zu verhindern.
Weitere Informationen: Übersicht der einfuhr- und ausfuhrverbotenen Güter
Government Notice R 91 und entsprechende Aktualisierungen regeln die Einfuhrgenehmigungspflicht. Sie listen einerseits die Waren auf, für die bei der Einfuhr eine Genehmigung vorgelegt werden muss und andererseits enthalten sie eine abschließende Aufzählung von Ausnahmetatbeständen (zum Beispiel gelistete Waren im Transit, Einfuhr als Muster ohne Wert).
Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:
Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur vor Ankunft in Südafrika entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz und/oder ein Analysezertifikat, bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum südafrikanischen Markt erforderlich.
|
Art der Ware | Genehmigung durch folgende Behörde |
---|---|
Lebende Tiere und tierische Produkte | Director: Animal Health; Department of Agriculture, Forestry and Fisheries |
Pflanzen und pflanzliche Produkte | Department of Agriculture, Forestry and Fisheries |
Chemikalien | International Trade Administration Commission (ITAC) |
Pharmazeutische Produkte | Department of Health, South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA) |
Gebrauchte Fahrzeuge | International Trade Administration Commission (ITAC) |
Weitere Informationen:
Die folgende Darstellung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder es können weitere Dokumente erforderlich sein. Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind, können Sie auf der Seite der südafrikanischen Regierung recherchieren.
Gebrauchte Waren (used and second-hand-goods) gelten in Südafrika als kontrollierte Waren und können deshalb nur mit einer Einfuhrgenehmigung durch die ITAC eingeführt werden.
Südafrika kontrolliert die Einfuhr bestimmter Gebrauchtwaren, um mögliche Probleme bei der Entsorgung zu reduzieren. Beispielsweise werden gebrauchte medizinische Geräte kontrolliert, um die Einfuhr gebrauchter Waren mit einer geringen/schlechten Qualität zu überblicken und im Rahmen zu halten.
Gebrauchte Fahrzeuge dürfen zum Schutz der lokalen Automobilindustrie nur mit einer Einfuhrgenehmigung der International Trade Administration Commission (ITAC) eingeführt werden. Bevor die Genehmigung beantragt werden kann, muss der Importeur eine Vollmachtserklärung (Letter of Authority) bei der Nationalen Regulierungsbehörde für obligatorische Spezifikationen (NRCS) beantragen. Die Genehmigung wird nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erteilt.
Weitere Informationen zur Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen
Viele Industrieländer bezahlen Entwicklungsländer dafür, Abfälle und Schrott aus den Industrieländern entgegenzunehmen und zu deponieren. In vielen Fällen ist die Einfuhr solcher Materialien als Rohstoff für Produktionszwecke von zum Beispiel Altpapier, Glas und Gummi erlaubt. Jedoch unterliegen diese Waren einer Kontrolle. Es sind zudem die Bestimmungen des Basler Übereinkommens einzuhalten.
Gefährliche Abfälle können nur dann eingeführt werden, wenn der Exporteur das Notification document for transboundary movements/shipments of waste ausfüllt und der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes übermittelt. Diese wiederum leitet das Dokument an das Department of Forestry, Fisheries and the Environment (DFFE) in Südafrika weiter. Stimmt das DFFE zu, darf der Abfall eingeführt werden.
Dieser Beitrag gehört zu: