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Rechtsmeldung | Neuseeland | Partnerschaftsabkommen

EU-Partnerschaftsabkommen mit Neuseeland tritt in Kraft

Das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Neuseeland tritt am 21. Juli 2022 in Kraft.

Von Jan Sebisch | Bonn

Das am 5. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits tritt nunmehr am 21. Juli 2022 in Kraft.

Das Abkommen bietet einen umfassenden Rahmen für eine effektivere Beziehung zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Neuseeland. Es sieht unter anderem eine umfassende Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Bildung und Kultur vor.

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