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EU-Partnerschaftsabkommen mit Neuseeland tritt in Kraft
Das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Neuseeland tritt am 21. Juli 2022 in Kraft.
11.07.2022
Von Jan Sebisch | Bonn
Das am 5. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits tritt nunmehr am 21. Juli 2022 in Kraft.
Das Abkommen bietet einen umfassenden Rahmen für eine effektivere Beziehung zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Neuseeland. Es sieht unter anderem eine umfassende Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Bildung und Kultur vor.
Zum Thema:
- Partnerschaftsabkommen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 321 vom 29. November 2016
- Beschluss (EU) 2022/1007 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. 171 vom 28. Juni 2022
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. 183 vom 8. Juli 2022
- GTAI-Länderbericht: Recht kompakt Neuseeland