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Rechtsbericht | Neuseeland | Gewährleistungsrecht

Neuseeland: Gewährleistungsrecht

Liegt eine Garantieverletzung des Verkäufers vor, kann der Käufer eine Klage auf Schadensersatz erheben. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Rechtsgrundlagen

Regelungen zum Gewährleistungsrecht im Rahmen des Warenkaufs finden sich im Contract and Commercial Law Act 2017. In Bezug auf das Verbraucherrecht ist der Consumer Guarantees Act 1993 vorrangig. Dieser regelt die Rechte von Verbrauchern beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen.

Contract and Commerical Law Act 2017

Gesetzliche Vorschriften in Bezug auf das Gewährleistungsrecht in Neuseeland für den Bereich des Warenkaufs finden sich unter anderem im Contract and Commerical Law Act 2017 (CCLA). Diesbezüglich finden sich Regelungen zu Bedingungen und Garantien (conditions and warranties) im Rahmen eines Warenkaufvertrages in Part 3 (Sale of Goods). Nach Part 3 Sec. 132 CCLA kann die Verletzung einer Garantie in einem Kaufvertrag (a breach of a warranty) einen Anspruch auf Schadenersatz begründen, nicht aber das Recht, die Ware zurückzuweisen und den Vertrag als nichtig zu betrachten.

Sec. 139 CCLA legt fest, dass ein Kaufvertrag die stillschweigende Bedingung enthält, dass die Ware der handelsüblichen Qualität entspricht (implied condition that goods are of merchantable quality), insofern die Ware aufgrund einer Beschreibung des Verkäufers gekauft wird.

Consumer Guarantees Act 1993

Gewährleistungsrechte von Verbrauchern finden sich im Consumer Guarantees Act 1993 (CGA). Garantien in Bezug auf die Lieferung von Waren (guarantees in respect of supply of goods) sind in Part 1 CGA geregelt. Nach sec. 6 CGA ist bei der Lieferung von Waren an einen Verbraucher zu gewährleisten, dass die Waren von akzeptabler Qualität sind (guarantee that the goods are of acceptable quality).

Regressansprüche gegen Lieferanten bei Warenlieferungen sind in Part 2 CGA geregelt. Sofern die gelieferte Ware nicht einer Garantie entspricht, kann der Verbraucher unter anderem den Lieferanten auffordern, die Störung innerhalb einer angemessen First zu beheben (the consumer may require the supplier to remedy the failure within a reasonable time).

Regelungen hinsichtlich der Gewährleistung bei der Erbringung von Dienstleistungen (supply of services) finden sich in Part 4 CGA. Unter anderem wird im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung an einen Verbraucher garantiert, dass die Dienstleistung mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis ausgeführt wird (siehe Part 4 sec. 28 CGA).

Sofern in Bezug auf die Erbringung einer Dienstleistung eine der in Part 4 CGA aufgeführten Garantien nicht erfüllt wird, besteht für den Verbraucher unter anderem die Möglichkeit, dass er vom Dienstleister innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen kann (siehe Part 4 sec. 32 (a)).

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