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Zollbericht Neuseeland Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen EU und Neuseeland auf dem Weg zur Ratifizierung

Schritt für Schritt zur Ratifizierung: Die Kommission übermittelt die Entwürfe über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Neuseeland an den Rat.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Die Entwürfe über die Unterzeichnung und den Abschluss des Handelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland wurden am 17. Februar 2023 durch die EU-Kommission an den Rat übermittelt. Sobald der Rat den Beschluss über die Unterzeichnung angenommen hat, können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Erteilt das Europäische Parlament anschließend ebenfalls seine Zustimmung, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Erst wenn auch Neuseeland das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.

Abkommen soll der EU Vorteile bescheren

Dank des Abkommens soll der Handel zwischen beiden Parteien um circa 30 Prozent ansteigen. Es wird ein Anstieg der jährlichen EU-Ausfuhren von bis zu 4,5 Milliarden Euro erwartet. Auch die EU-Investition in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen.

EU-Ausfuhren werden erleichtert

Neben dem vollständigen Abbau der Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland sollen auch nichttarifäre Hemmnisse in Form von beispielweise Konformitätsanforderungen und -verfahren abgebaut werden. Zudem sollen EU-Unternehmen einen erleichterten Zugang zu neuseeländischen Dienstleistungsmärkten sowie die Möglichkeit der Teilnahme an neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen erhalten.

Erstes Abkommen mit Nachhaltigkeitsverpflichtungen

Das Abkommen berücksichtigt ebenfalls unter anderem folgende Themen:

  • Handel und nachhaltige Entwicklung
  • Nachhaltige Lebensmittelsysteme
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Subventionierung fossiler Brennstoffe

Quelle und weitere Informationen:

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