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Zollmeldung Neuseeland Internationale Handelsabkommen

Verhandlungen über Freihandelsabkommen abgeschlossen

Freihandel zwischen der EU und Neuseeland rückt näher.

Von Klaus Möbius

Die EU und Neuseeland haben die Verhandlungen über den Abschluss eines Freihandelsabkommens abgeschlossen. Als nächstes lässt die EU-Kommission die Vertragstexte juristisch prüfen und in die Amtssprachen der EU übersetzen. Danach legt sie die Texte dem Rat der EU zur Unterzeichnung vor. Sodann muss noch das Europäische Parlament, das neuseeländische Parlament sowie König Charles III von Großbritannien und Nordirland als formelles Staatsoberhaupt Neuseelands dem Abkommen zustimmen. Danach kann es in Kraft treten.

Das Abkommen sieht den vollständigen Abbau der Zölle Neuseelands auf Waren mit Ursprung in der EU vor. Diese Zollsätze betragen zumeist 5 Prozent, auf Kfz, Kfz-Teile, Bekleidung, Schuhe und Textilien 10 Prozent. Im Gegenzug baut die EU ihre Zölle auf neuseeländische Waren ab. Details sind noch nicht öffentlich bekannt.

Neben dem Zollabbau enthält das Abkommen noch Regelungen zu Handelsschutzmaßnahmen, sanitären und phytosanitären Bestimmungen, technischen Handelshemmnissen, Dienstleistungen, Investitionen, E-Commerce, Kapitalverkehr, öffentlichem Auftragswesen, Wettbewerbsrecht, Subventionen, staatseigenen Betrieben, Schutz geistigen Eigentums und geographischer Herkunftsbezeichnungen, nachhaltiger Entwicklung, Beteiligung der Maori, Transparenz, regulatorischer Zusammenarbeit, kleinen und mittleren Unternehmen, Energie und Rohstoffen sowie zur Streitbeilegung.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission

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