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Rechtsmeldung Niederlande Kapitalgesellschaften

Digitale Gesellschaftsgründung bald auch in den Niederlanden

Die niederländische Regierung will die Gründung einer B.V. („besloten vennootschap“ – ähnlich der deutschen GmbH) erleichtern. Ein Notar wird aber nach wie vor benötigt.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Die niederländische Regierung plant, die Gründung einer privaten Kapitalgesellschaft nach niederländischem Recht künftig auch ohne physische Anwesenheit zu ermöglichen. Gemäß Artikel 175 Absatz 2 des zweiten Buchs des niederländischen Burgerlijk Wetboek erfolgt die Gründung einer B.V. ausschließlich durch eine notarielle Urkunde. Dabei wird es bleiben. Allerdings soll die notarielle Urkunde künftig (auch) vermittels eines Videolinks erstellt werden können. Hierzu soll ein digitales Identifizierungsverfahren sowie eine digitale Unterschrift verwandt werden. Wenn der Notar Zweifel an der Identität der (digital) anwesenden Personen hat, kann er die Beurkundung verweigern.

Wann genau diese neue Möglichkeit kommt, ist derzeit noch nicht konkret bestimmbar.

   

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