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Rechtsmeldung | Niederlande | Franchiserecht
Das Gesetz enthält erstmals Legaldefinitionen der Begriffe Franchiseformel sowie Franchisegeber und -nehmer
02.11.2020
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das neue niederländische Franchisegesetz findet sich im neuen Titel 16 des siebten Buches des Burgerlijk Wetboek (Bürgerliches Gesetzbuch). Es geht davon aus, dass Franchisenehmer oft in einer ungünstigen Verhandlungsposition sind und möchte für einen Ausgleich sorgen. Daher sieht es umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten vor und bestimmt eine vierwöchige Frist, die zwischen der Bereitstellung der Informationen und dem Vertragsschluss liegen muss.
Wichtige Vorschriften umfassen unter anderem die Begrenzung der Dauer eines Wettbewerbsverbots auf maximal ein Jahr und die Verpflichtung der Vertragsparteien zur Regelung der Berechnung eines Ausgleichsanspruchs nach Vertragsbeendigung.
Weiterhin will das Gesetz eine gute Zusammenarbeit der Vertragspartner erreichen, unter anderem durch eine Verpflichtung zu einer regelmäßigen, mindestens jährlichen Zusammenkunft und zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erreichung des Vertragszwecks, zum Beispiel durch technische Unterstützung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber.
Das Gesetz enthält zwingendes Recht, wenn der Franchisenehmer in den Niederlanden ansässig ist, dies gilt auch dann, wenn ausländisches Recht vereinbart ist. Es gilt für alle Franchiseverträge, die ab 2021 abgeschlossen werden. Bestehende Verträge müssen innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes an die neue Rechtslage angepasst werden.
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