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Rechtsmeldung Nigeria Schiedsgerichtsbarkeit

Neues nigerianisches Schiedsgesetz

In Nigeria wird künftig ein neues Schiedsgesetz gelten. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, muss es allerdings noch vom nigerianischen Präsidenten unterzeichnet werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Schiedsgerichtsbarkeit eine Berufungsebene (Award Review Tribunal) erhalten soll. Das bedeutet, eine Partei, die mit einem Schiedsurteil nicht einverstanden ist, kann ein weiteres Schiedsverfahren einleiten, in dem das bereits ergangene Schiedsurteil geprüft wird. Bisher war eine Überprüfung eines Schiedsurteils nur vor einem nigerianischen Gericht möglich, was aber häufig lange Wartezeiten mit sich brachte. Die Berufungsebene kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Am besten wird dies bereits in der Schiedsklausel festgehalten.

Außerdem wurden die Gründe für eine Aufhebung eines Schiedsurteils überarbeitet. Zwar entsprechen die Aufhebungsgründe größtenteils denen des UNCITRAL-Modellgesetzes zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Dennoch wurde beispielsweise der Grund des Fehlverhaltens eines Schiedsrichters gestrichen. Denn dadurch wurden Schiedsverfahren durch wiederholte Anträge bei Gericht häufig in die Länge gezogen.

Schließlich sieht das Gesetz auch die Möglichkeit der Benennung eines Schiedsrichters in Eilverfahren und die Verfahrensfinanzierung durch Dritte vor. Es wurde zudem klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen auch in elektronischer Form geschlossen werden können und die Verjährungsfrist nicht die Phase zwischen dem Beginn eines Schiedsverfahrens und dem Erlass eines Schiedsurteils umfasst.

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