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Special | Österreich | Coronavirus
Die pandemiebedingten Einschränkungen bei der Einreise nach Österreich wurden aufgehoben. Im Inland gilt nur noch in wenigen Bereichen eine Maskenpflicht. (Stand: 17. August 2022)
Von Martin Schulte | Bonn
Für die Einreise aus allen Staaten nach Österreich gilt keine 3G-Pflicht mehr.
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Im Inland besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
Die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde außer Kraft gesetzt. Ausgenommen davon ist die Hauptstadt: In Wien gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in Massenbeförderungsmitteln (z.B. Straßenbahn, Autobus, Schienenverkehr, Busreisen im Linienverkehr).
Bei Zusammenkünften, in Geschäften, in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich bestehen derzeit keine Einschränkungen. In Wien gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen von Apotheken.
Es wird empfohlen, in allen Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen.
3G-Nachweise müssen nur noch von Mitarbeitern und Besuchern von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgelegt werden.
Über die bundesweit geltenden Regelungen hinaus können in einzelnen Bundesländern zusätzliche Einschränkungen gelten. Eine Übersicht über die Maßnahmen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Internetseite Corona-Ampel.
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