Rechtsmeldung | Oman | Investitionsrecht
Änderungen im Investitionsrecht Omans
Seit dem 4. April 2022 gelten in Oman neue Vorschriften im Investitionsrecht. Die Gesetzesänderung soll weitere Fördermöglichkeiten für ausländische Investoren schaffen.
21.04.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das omanische Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung hat einen neuen Ministerialbeschluss (Nr. 306 aus 2022) zur Änderung bestimmter Artikel der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über ausländische Kapitalinvestitionen erlassen. Er trat am 4. April 2022 in Kraft.
Betroffen von den Änderungen der Durchführungsbestimmungen sind insbesondere die Abschnitte "Allgemeine Regeln" sowie "Verfahren und Bedingungen für Investitionslizenzen". Neu ist beispielsweise, dass das Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung nun auch private Personen, Einrichtungen und Unternehmen innerhalb und außerhalb Omans dazu ermächtigen kann, Investitionsmöglichkeiten zu fördern. Bisher war die Förderung und Anwerbung ausländischer Investitionen in Oman ausschließlich auf staatliche Stellen beschränkt.
Ausländische Investoren in Oman haben ferner die Möglichkeit, eigene Vertreter damit zu beauftragen, ihren Antrag auf eine Investitionslizenz zu prüfen und in ihrem Namen abzugeben. Mit der Änderung ist eine solche Beauftragung nun auf Büros beschränkt, die ausdrücklich vom Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung zuvor zur Prüfung solcher Anträge ermächtigt wurden. Diese Regelung soll der Transparenz der voraussichtlich ansteigenden Anträge für Investitionslizenzen im Land dienen.