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Rechtsmeldung Oman Steuerrecht

Änderungen im Steuerrecht Omans

Seit dem 17. Oktober 2022 gelten in Oman einige Änderungen der Ausführungsbestimmungen zum Mehrwertsteuergesetz.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Mit dem Ministerialbeschluss Nr. 456/2022 der Oman Tax Authority wurden einige Bestimmungen der sogenannten Oman VAT Executive Regulations geändert. 

Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Finanzdienstleistungen: Ursprünglich galt die Mehrwertsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen nur für Banken und Finanzinstitute, die von der Central Bank of Oman zugelassen sind. Mit der neuen Änderung ist die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mehr nur auf regulierte Einrichtungen beschränkt, sondern kann auch auf alle Unternehmen angewandt werden, die Finanzdienstleistungen erbringen (z. B. Finanzierungsgruppen).
  • Telekommunikationsdienstleistungen: Grundsätzlich ist nun der Ort der tatsächlichen Nutzung oder Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung der Wohnsitz des Kunden. Der Anbieter muss den Wohnsitz des Kunden auf der Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben bestimmen, nachdem er sich von deren Richtigkeit überzeugt hat. Bisher wurde der Ort der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auf der Grundlage des Status des Kunden beurteilt. Dabei kam es darauf an, ob er für Mehrwertsteuerzwecke registriert war oder ein nicht steuerpflichtiger Kunde war.
  • Frist für die Ausstellung von Steuerrechnungen: Es gilt nun eine Frist von 15 Tagen ab dem Datum der Leistung für die Ausstellung einer Steuerrechnung (einschließlich vollständiger Steuerrechnungen, vereinfachter Steuerrechnungen und zusammenfassender Steuerrechnungen).
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