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Rechtsbericht | Oman | Gesellschaftsrecht

Handelsgesellschaften in Oman werden neu reguliert

Seit 25. Oktober 2021 gelten in Oman neue Bestimmungen für das Verfahren zur Gründung von Handelsgesellschaften. Sie beinhalten auch Kontroll- und Regulierungsvorschriften.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Neue Ausführungsbestimmungen bringen Kontrolle und Regulierung

Der Minister für Handel, Industrie und Investitionsförderung in Oman hat am 14. Oktober 2021 den Ministerialbeschluss Nr. 146 aus 2021 (Arabisch) verkündet. Dieser führt die bereits länger angekündigten Ausführungsbestimmungen zum neuen Gesetz über Handelsgesellschaften aus dem Jahr 2019 ein.

In den Ausführungsbestimmungen sind Regeln und Verfahren für die Gründung von Handelsgesellschaften sowie deren Kontrolle und Regulierung festgelegt. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Handelsgesellschaften, die in Oman niedergelassen sind oder ihre Haupttätigkeit in Oman ausüben. Ausgenommen sind Aktiengesellschaften, für die gesonderte Vorschriften gelten.

Der größte Teil der Verfahren und der Kommunikation mit dem Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung (MOCI) in Oman muss neuerdings über ein elektronisches System (Invest Easy) abgewickelt werden. Darunter fällt beispielsweise die Einreichung von Anträgen zur Gründung einer Handelsgesellschaft, die Eintragung von Handelsgesellschaften oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften oder auch der Antrag auf Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft.

Einzelne Regulierungsbeispiele im Überblick

Besonders reguliert wird in Zukunft eine Limited Liability Company (LLC), in etwa vergleichbar mit einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafter einer LLC dürfen zum Beispiel keinen Geschäftsführer mehr ernennen, der in einer anderen Gesellschaft arbeitet, es sei denn, er beendet seine Dienste in dieser anderen Gesellschaft umgehend. Jede Verfügung über die Anteile der Gesellschafter muss durch die neuen Bestimmungen nun in das Handelsregister eingetragen und anschließend über das neue elektronische System veröffentlicht werden.

Zudem müssen Handelsgesellschaften nun ein eigenes Bankkonto bei einer in Oman zugelassenen Bank eröffnen, auf dem der in den Gründungsunterlagen angegebene Wert der Bareinlagen der Gesellschaft ab dem Datum ihrer Registrierung beim MOCI zu hinterlegen ist.

Jedes Unternehmen muss darüber hinaus nun einen Rechtsbeistand haben. Sie können dazu entweder eine Vollzeitkraft im Unternehmen einstellen oder auch eine der in Oman registrierten Anwaltskanzleien beauftragen.

Mit den neuen Ausführungsbestimmungen will die omanische Regierung den Rechtsrahmen für Handelsgesellschaften so verbessern, dass er zur Verwirklichung der omanischen Vision 2040 beiträgt. Diese Vision hat vor allem das Ziel, den Privatsektor zu fördern und die nationale Wirtschaft zu diversifizieren.

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