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Die East African Community verabschiedete außerdem einen Covid-19-Reaktionsplan.
27.05.2020
Die EAC hat Leitlinien zur Erleichterung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten während der Corona-Pandemie erlassen. Ziel der Maßnahmen ist unter anderem, den freien Warenfluss aufrecht zu erhalten und an Grenzübergängen nicht nur lebensnotwendige, sondern möglichst alle Güter zügig abzufertigen. Die Besatzung von Lkw im grenzüberschreitenden Frachtverkehr darf aus höchstens drei Personen bestehen, alle werden auf Covid-19 getestet.
Bei einem virtuellen Treffen am 12. Mai 2020 einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, die lokale Produktion von wichtigen medizinischen Produkten und Verbrauchsmaterialien wie Masken, Desinfektionsmitteln, Seifen und Beatmungsgeräten zu unterstützen, um Covid-19 in der Region einzudämmen. Die landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsmittelverarbeitung sowie regionale Wertschöpfungsketten sollen gestärkt werden.
Der EAC-Zollunion gehören 6 Mitgliedstaaten an: Burundi, Kenia, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda. Informationen über Maßnahmen der East African Community zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie und Bewältigung ihrer Folgen finden Sie hier.
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.