Wirtschaftsumfeld | Pakistan | Investitionsförderung
Fördermaßnahmen
Ausländische Investoren genießen die gleichen Rechte wie lokale Unternehmen. Besondere Anreize gibt es in den Sonderwirtschaftszonen und für ausgewählte Sektoren.
28.04.2023
Von Heena Nazir | Dubai
Zahlreiche Reformen wurden umgesetzt
Ausländische Direktinvestitionen (FDI) nehmen in den Regierungsüberlegungen eine wichtige Rolle ein. Um das Investitionsklima zu verbessern, wurde eine Reihe von Initiativen angekündigt. Seit 2016 wurden fast 300 Reformen durchgeführt. Die FDI-Ströme sind in den Jahren zwischen 2011 und 2021 um etwa 60 Prozent angestiegen.
100 Prozent Eigenkapital in allen Sektoren mit vollen Rechten zur Rückführung von Kapital und Gewinn |
Eigentum an Land: Frei zu besitzen / zu pachten und das Land zu übertragen |
Einfache Finanzierung: Keine Einschränkungen für ausländische Privatpersonen |
Keine Mindestanforderung für ausländische Investoren in vielen Sektoren |
Keine Obergrenze für den Anteil ausländischer Aktien notwendig, außer in bestimmten Sektoren wie Fluggesellschaft, Bankwesen, Landwirtschaft und Medien |
Gleichbehandlung: Ausländische Investoren haben Anspruch auf die gleiche Behandlung wie nationale Unternehmen |
Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 65 Ländern, einschließlich Deutschland; Steuergutschriften für Anleger in ihren Heimatländern |
Umfassende Gesetzgebung zum geistigen Eigentum; kürzlich erfolgter Beitritt zum Madrider Protokoll zum Schutz von Markenanmeldungen mit 124 Mitgliedsstaaten |
Zur Förderung neuer Investitionen werden Anreize geboten, meist sektorspezifisch, dazu zählen Steuerbefreiungen, Zollvergünstigungen oder die Bereitstellung von Infrastruktur. Besondere Begünstigungen kommen ausgewählten Sektoren – "Priority Sectors" zugute. Weiterhin gibt es gesonderte Anreize in Sonderwirtschaftszonen.
Nahrungsmittelverarbeitung |
Logistik |
Textilindustrie |
Automobilindustrie |
Informationstechnologie |
Wohnungsbau |
Tourismus & Reisebranche |
Befreiung von Körperschaftsteuer, Quellensteuer und Mehrwertsteuer |
Fremdwährungskonten sind erlaubt |
Staatliche Garantien für Investitionen in bestimmten Sektoren |
Keine Einkommenssteuer auf Exporte in ausgewählten Sektoren |
Zollfreier Import von Maschinen und Anlagen |
Günstige Tarifstrukturen |
Ausländische Investoren können sich grundsätzlich zu 100 Prozent an gewerblichen Projekten der herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie dem Handeln von Waren beteiligen. Gleiches gilt für die Dienstleistungsbranche und den Agrarsektor, wobei es in einzelnen Bereichen geringfügige Einschränkungen geben kann. Es herrscht Niederlassungsfreiheit für das gesamte pakistanische Bundesgebiet, mit Ausnahme gesondert ausgezeichneter Bereiche. Eine Sondererlaubnis der Regierung in Islamabad ist nur für die besonders sensiblen Bereiche der Waffen- und Sprengstoffindustrie, der Atomenergie und für die Geldprägung erforderlich.
Grundsätzlich genießen ausländische Geldanleger in allen Sektoren, mit wenigen Ausnahmen, unter anderem des Verteidigungssektors, die gleiche Behandlung und rechtlichen Schutz wie inländische Unternehmen. Die Rechtsgrundlage des pakistanischen Investitionsrechts bilden der Foreign Private Investment (Promotion and Protection) Act aus dem Jahr 1976, der Act No. XII aus dem Jahr 1992 zur Förderung und zum Schutz von wirtschaftlichen Reformen und die Investment Policy von 2013. Zentrale Behörde für die Förderung und Erleichterung von FDI ist das Board of Investment (BOI).
Im September 2012 trat ein Gesetz zur Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ("Special Economic Zones (SEZ) Bill 2012") in Kraft. Bundesweit gibt es mit Stand vom 5. Januar 2021 mehr als 20 SEZ. Ausländische Investoren werden - gemäß dem SEZ-Gesetz - in den ersten 5 bis 10 Jahren von Einfuhrzöllen und Steuerabgaben entbunden. Diese Befreiung bezieht sich auf alle Güter, die zur Errichtung, Betreibung und Wartung eines Geschäftes in der SEZ notwendig sind und steht sowohl Firmen, die sich an der Schaffung solcher Zonen beteiligen wollen, als auch Unternehmen, die sich in einem solchen Gebieten niederlassen wollen, offen.