Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Philippinen | Gewerblicher Rechtsschutz

Philippinen: Gewerblicher Rechtsschutz

Die Philippinen verfügen über eine solide Rechtsgrundlage zum Schutz des geistigen Eigentums und sind Unterzeichner mehrerer internationalen Vereinbarungen.

Von Dr. Julio Pereira, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das wichtigste Rechtsinstrument zum gewerblichen Rechtsschutz ist das Republic Act 8293 vom 6. Juni 1997, bekannt als Intellectual Property Code (IPC). Den Vorgaben des IPC unterliegen neben Patenten unter anderem auch Warenzeichen, Urheberrechte, Industriedesigns und Ursprungsbezeichnungen.

Das Zivilgesetzbuch (Republic Act No. 386 vom 18. Juni 1949, Civil Code - CC) enthält ebenfalls Ausführungen über das Eigentum an Schutzmarken (Art. 520 bis 522 und 1563 CC), zu geistiger Schöpfung (Art. 721 bis 724 CC) und Patenten (Art. 1561 und 1563 CC).

Patente genießen nach dem Intellectual Property Code eine zwanzigjährige Schutzdauer ab Antragseinreichung (Art. 54 IPC). Gebrauchsmuster können für sieben nicht verlängerbare Jahre geschützt werden (Art. 109 b -109.3 IPC). Die Anmeldung kann auch durch nichtansässige Personen durchgeführt werden, allerdings müssen diese einen Bevollmächtigten oder Vertreter mit Wohnsitz auf den Philippinen benennen.

Markenrechte genießen ab der Registrierung einen zehnjährigen Schutz (Art. 145 IPC). Voraussetzung ist, dass der Markeninhaber eine Erklärung und entsprechende Belege innerhalb des sechsten Jahres nach Registrierung über die tatsächliche Nutzung der Marke abgibt. Die Schutzdauer kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Ursprungsbezeichnungen werden als Schutzobjekt anerkannt und wer sich durch die falsche Verwendung für geschädigt hält, kann eine Zivilklage auf Schadensersatz und Unterlassung erheben (Art. 169 IPC). Zudem wird die fehlerhafte Verwendung auch strafrechtlich mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren und Geldstrafen von 50.000 bis 200.000 philippinischen Pesos sanktioniert (Art. 170 IPC). Zudem sollen Waren mit fehlerhafter Ursprungsbezeichnung nicht auf die Philippinen eingeführt werden.

Auf den Philippinen ist das Intellectual Property Office (IPOPHL) zuständig für die Verwaltung, aber auch die Durchsetzung von IP-Rechten.

Die Philippinen sind Mitglied unter anderem folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

  • WIPO-Übereinkommen (World Intellectual Property Organization); 
  • TRIPS-Übereinkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property); 
  • Pariser Verbandsübereinkunft; 
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken; 
  • Berner Übereinkunft; 
  • PCT (Patent Cooperation Treaty), Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.

Die Philippinen sind zudem dem WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty (WCT)) sowie dem WIPO-Vertrag über künstlerische Darbietungen und Tonträger (WIPO Phonograms and Performance Treaty (WPPT)) beigetreten.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.