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Rahmenbedingungen
Öffentlich-Private Partnerschaften sind in Polen erwünscht. Bauanträge können elektronisch eingereicht werden. Besondere Hürden für deutsche Unternehmen gibt es nicht.
09.08.2023
Von Beatrice Repetzki | Berlin
Partnerschaften erwünscht
Zur Durchführung von Projekten wird in Polen auch privates Kapital im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) generiert. Das betrifft sowohl kleine Vorhaben wie die Errichtung eines Gebäudes als auch große wie Hafenanlagen. Das Ministerium für Fonds und Regionalpolitik MFiPR, das EU-Mittel für Projekte vergibt, führt eine Datenbank mit 54 potenziellen ÖPP-Projekten im Gesamtwert von schätzungsweise über 2,1 Milliarden Euro (Stand: 31. März 2023).
Öffentliche Ausschreibungen gibt der Urząd Zamówień Publicznych (UZP, Amt für Öffentliche Aufträge) bekannt. Der Schwellenwert für EU-weit auszuschreibende Bauleistungen 2023 beträgt 5,382 Millionen Euro. Private Vorhaben können freiwillig ausgeschrieben werden. Hier werden mitunter Wettbewerbe organisiert und mit einer kleinen Auswahl von Architekten oder Ingenieuren und Bauträgern verhandelt. Kleinere private Projekte werden über persönliche Kontakte und Empfehlungen vergeben.
Besondere Hürden für deutsche Unternehmen gibt es nicht. Baugenehmigungen können elektronisch beantragt werden beim Hauptamt für Bauaufsicht GUNB. Genehmigungsfrei dürfen selbst genutzte Häuser mit einer Fläche von bis zu 70 Quadratmetern gebaut werden. Stärker verantwortlich ist nun das Planungsbüro. Eine Ausweitung dieser Liberalisierung wird kontrovers diskutiert. Die größte Datenbank mit Bauinvestitionen in Polen ist Info-Inwest.
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Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.