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Rahmenbedingungen

Die meisten Regeln für Maschinenbauunternehmen in Polen basieren auf EU-Recht. Dennoch gibt es nationale Besonderheiten, zum Beispiel bei sprachlichen Vorgaben.

Christopher Fuß

Von Christopher Fuß | Warschau

Polen ist Teil des EU-Binnenmarktes. Für deutsche Maschinenbauer gelten daher weitgehend ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen wie in Deutschland. Maßgeblich sind die europäischen Produktvorschriften mit CE-Kennzeichnung.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie konkretisiert und verschärft die Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern, bezieht Software explizit in die Sicherheitsanforderungen ein und passt die Konformitätsbewertung für Maschinen mit erhöhtem Risiko an.

Ergänzend bleiben weitere harmonisierte EU-Vorschriften relevant, unter anderem zur elektrischen Sicherheit, zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zu Druckgeräten sowie zum Explosionsschutz.

Keine Doppelprüfungen bei KI

Maschinen mit KI-gestützten Funktionen können sowohl unter die Maschinenverordnung als auch unter die EU-KI-Verordnung (AI Act) fallen. Für sicherheitsrelevante oder als Hochrisiko eingestufte KI-Systeme gelten zusätzliche Anforderungen. Dies betrifft insbesondere Hochrisikosysteme. Beide Regelwerke sind aufeinander abgestimmt und vermeiden weitgehend doppelte Prüf- und Zertifizierungsverfahren.

Harmonisierte europäische Normen (EN, ISO/IEC) werden in Polen vom Normungsinstitut PKN übernommen. Die CE-Kennzeichnung erfolgt EU-weit einheitlich. Nationale Stellen sind aber in die Umsetzung eingebunden. Dabei spielt in Polen das Technische Überwachungsamt UDT eine zentrale Rolle. Es fungiert als notifizierte Stelle und prüft bestimmte Anlagen vor der Inbetriebnahme, darunter etwa Druckgeräte oder Hebeanlagen.

Anleitungen auf Polnisch vorgeschrieben

Eine wesentliche nationale Besonderheit ist die Sprachpflicht. Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und Konformitätserklärungen müssen in polnischer Sprache vorliegen und für Bedien- und Montagepersonal verständlich sein. Englische Fassungen allein sind nicht ausreichend. Dies gilt auch für unvollständige Maschinen.

In der EU gewinnen Nachhaltigkeit und Transparenz entlang der Lieferketten an Bedeutung. Ein wichtiges Instrument ist dabei der digitale Produktpass. Er soll Informationen zu Produkten digital verfügbar machen, etwa zur Materialzusammensetzung oder zur Recyclingfähigkeit. Ziel ist es, Produkte besser vergleichbar zu machen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Neue Pflichten für Batterien

Der digitale Produktpass wird schrittweise eingeführt. Den Anfang macht die EU-Batterieverordnung: Für bestimmte Batterien, etwa in Elektrofahrzeugen oder in der Industrie, wird ein digitaler Produktpass ab Februar 2027 verpflichtend. Hersteller müssen dann standardisierte Informationen erfassen und digital bereitstellen.

Die Industrie in verschiedenen EU-Ländern entwickelt unter dem Stichwort Manufacturing‑X Lösungen für den standardisierten Austausch solcher Produktdaten. In Polen spielen solche Ansätze bislang noch eine untergeordnete Rolle.

Parallel dazu schafft die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung den Rahmen, um den digitalen Produktpass auf weitere Produktgruppen auszuweiten. Welche Produkte konkret betroffen sind und welche Daten angegeben werden müssen, legt die EU nach und nach in weiteren Rechtsakten fest.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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