Rechtsmeldung Polen Handelsrecht
Änderungen bei der Beantragung der PESEL-Nummer
Anfang des Jahres sind wesentliche Änderungen bei der Vergabe der PESEL-Nummer für Ausländer in Kraft getreten.
13.03.2026
Von Marcelina Nowak | Bonn
Die PESEL-Nummer ist in Polen eine wichtige Nummer: Sie entsteht mit Eintragung im Allgemeinen Elektronischen System zur Registrierung der Bevölkerung. Ein Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft ist nicht formell dazu verpflichtet, eine PESEL-Nummer zu besitzen. Aber ohne diese Nummer kann es häufig zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung spezieller gesetzlicher Verpflichtungen kommen, zum Beispiel bei der Einreichung von Jahresabschlüssen.
Früher konnte man durch einen Bevollmächtigten bei der zuständigen Behörde eine PESEL-Nummer beantragen. Heute ist es für Staatsangehörige bestimmter Länder nicht mehr möglich. Personen außerhalb der EU beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz müssen jetzt persönlich bei der Behörde erscheinen.
Diese neue Verpflichtung kann sich auf die einzelnen Unternehmen negativ auswirken und kann zu Verzögerungen bestimmter Unternehmensprozesse führen.
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