Mehr zu:
PolenGesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht, übergreifend / Kapitalgesellschaften / Aktiengesellschaftsrecht / Personengesellschaften / Handelsrecht / Abschreibung, Rechnungslegung, Bilanzierung
Recht
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Rechtsmeldung Polen Gesellschaftsrecht
Das polnische Finanzministerium hat die Frist für die Erstellung von Jahresabschlüssen für das Jahr 2021 verlängert.
25.04.2022
Von Marcelina Nowak | Bonn
Der Finanzminister hat durch die Verordnung vom 7. März 2022 die Fristen für die Erstellung, Genehmigung, Bereitstellung und Übermittlung von Jahresabschlüssen verlängert. Normalerweise endete die Frist am 31. März.
Die Verlängerung der Fristen im Jahr 2022 für die Erstellung, Genehmigung und Übermittlung von Abschlüssen betrifft:
Unternehmen, die im nationalen Handelsregister eingetragen sind, müssen also bis 30. Juni 2022 den Jahresabschluss erstellen und unterzeichnen. Bis zum 30. September 2022 muss dieser bestätigt werden.
Zum Thema: