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Rechtsmeldung Polen Gesellschaftsrecht

Fristverlängerung für die Berichterstattung 2021

Das polnische Finanzministerium hat die Frist für die Erstellung von Jahresabschlüssen für das Jahr 2021 verlängert. 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Der Finanzminister hat durch die Verordnung vom 7. März 2022 die Fristen für die Erstellung, Genehmigung, Bereitstellung und Übermittlung von Jahresabschlüssen verlängert. Normalerweise endete die Frist am 31. März. 

Die Verlängerung der Fristen im Jahr 2022 für die Erstellung, Genehmigung und Übermittlung von Abschlüssen betrifft:

  • Unternehmen des privaten Sektors (mit Ausnahme von Unternehmen, die von der Kommission für Finanzaufsicht beaufsichtigt werden und auf dem Finanzmarkt tätig sind) und Nichtregierungsorganisationen; Fristverlängerung um drei Monate;
  • Unternehmen des öffentlichen Finanzsektors; Fristverlängerung um einen Monat;
  • Steuerzahler der Einkommensteuer, die Buchhaltungsbücher führen (im Rahmen der Einreichung von Abschlüssen an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung); Fristverlängerung um drei Monate.

Unternehmen, die im nationalen Handelsregister eingetragen sind, müssen also bis 30. Juni 2022 den Jahresabschluss erstellen und unterzeichnen. Bis zum 30. September 2022 muss dieser bestätigt werden.

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