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Rechtsmeldung Polen Coronavirus
Die polnischen Unternehmen sollen vor der Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden. Der Schaden der Coronakrise soll dadurch eingedämmt werden.
28.07.2020
Von Marcelina Nowak | Bonn
Am 24. Juni 2020 trat das Gesetz vom 19. Juni 2020 über Zinszuschüsse für Bankdarlehen, die von COVID-19 betroffenen Unternehmern gewährt werden, und über das vereinfachte Verfahren zur Genehmigung der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Anwendung von COVID-19 in Kraft (sog. Anti-Krisenschild 4.0 ). Enthalten sind darin Bestimmungen über ein Kontrollsystem für ausländische Investitionen in Polen. Vereinbart ist, dass die Kontrolle, die es in ihren wesentlichen Zügen schon seit 2015 gibt, für 24 Monate bestehen bleibt. (siehe Gesetz vom 24. Juli 2015 über die Kontrolle bestimmter Investitionen).
Neu ist, dass Investitionen in polnische Unternehmen durch Unternehmen außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Zustimmung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (Urzad Ochrony Konkurencji i Konsumentow) bedürfen. Dieses Amt hat entsprechende Richtlinien herausgegeben.
Das Verfahren soll in zwei Phasen unterteilt werden. In der ersten Stufe, dem sog. Vorprüfungsverfahren, werden einfache Fälle, die keiner weiteren Prüfung bedürfen, von komplexeren Fällen getrennt. Diese Phase soll bis zu 30 Tage dauern. Nur eine kleine Anzahl spezifischer Fälle, die eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen können, werden an das entsprechende Kontrollverfahren verwiesen (zweite Stufe), das maximal 120 Tage dauern soll.