Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Portugal | Mindestlohn

Portugal passt den gesetzlichen Mindestlohn an

Die portugiesische Regierung hat eine Erhöhung des monatlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2022 beschlossen. Zeitgleich sollen Arbeitgeber finanziell entlastet werden.

Von Nadine Bauer | Bonn

Ab dem Jahreswechsel steigt der monatliche Mindestlohn (Retribuição Mínima Mensal Garantida – RMMG) in Portugal von derzeit 665 Euro auf 705 Euro. Diese Erhöhung ist Teil eines nationalen Plans, der vorsieht, das Mindestgehalt stufenweise von monatlich 600 Euro im Jahr 2019 auf 750 Euro im Jahr 2023 anzuheben.

Zudem wurde eine außerordentliche Ausgleichszahlung für Arbeitgeber beschlossen. Diese soll gemäß Art. 5 Gesetzesdekret Nr. 109-B/2021 in Form einer Pauschalvergütung in Höhe von 112 Euro pro Arbeitnehmer gezahlt werden. Dies gilt für Arbeitgeber mit mindestens einem Arbeitnehmer, der laut Entgeltabrechnung im Dezember 2021 das derzeit geltende monatliche Mindestgehalt (665 Euro) erhalten hat. Für Arbeitnehmende, die gemäß Entgeltabrechnung im Dezember 2021 ein Monatsgehalt erhalten haben, das über dem monatlichen Mindestgehalt von 2021 (665 Euro), aber unter dem neuen Mindestlohn 2022 (705 Euro) liegt, beträgt die Ausgleichszahlung 50 Prozent der vorgesehenen Pauschale.

Arbeitgeber müssen sich bis zum 1. März 2022 registrieren sowie die Erteilung des Zuschusses unter Beifügung aller erforderlichen Nachweise beantragen. Die Arbeitgeberzuschüsse sollen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Registrierungsphase ausgezahlt werden, Art. 7 Abs. 3 Gesetzesdekret Nr. 109-B/2021. Für die Auszahlung zuständig sind die Agência para a Competitividade e Inovação oder das Instituto do Turismo de Portugal.

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.