Zollbericht Ruanda Freizonen, Investitionsförderung
Investitions- und Exportförderung
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
02.06.2021
Von Andrea Mack
Die ruandische Regierung hat ein neues Investitionsgesetz verabschiedet, das die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und weitere, auch ausländische Investoren anziehen soll. Das neue Gesetz ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten. Zu den vorrangigen Wirtschaftssektoren, die von Investitionsanreizen profitieren, gehören unter anderem der Export von Waren und Dienstleistungen, die Fertigung, Verarbeitung und Wertschöpfung von Waren in ausgewählten Branchen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bergbau, Bau und Betrieb von Industrieparks, Transport, Logistik und Elektromobilität sowie Tourismus und Filmindustrie. Die Steuerbegünstigungen und -befreiungen für registrierte Investoren sind im Anhang des Gesetzes aufgeführt.
Das System der Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones), Gewerbegebiete mit moderner Infrastruktur und möglichst günstigen Rahmenbedingungen ausgestattet, wurde 2006 in Ruanda eingeführt. Unternehmen können in Sonderwirtschaftszonen wie der Kigali Special Economic Zone aktiv werden, wenn sie eine entsprechende Lizenz der zuständigen Regulierungsbehörde SEZAR (Special Economic Zones Authority of Rwanda) erworben haben. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Produktion für den lokalen Markt.
Des Weiteren besteht für registrierte Investoren die Möglichkeit, Anlagen, Maschinen, Ausrüstungen und Material für die Herstellung von Exportgütern ohne Zahlung von Einfuhrabgaben in Exportverarbeitungszonen (Export Processing Zones) einzuführen. Gesetzliche Grundlage hierfür sind die Export Processing Zones Regulations der EAC. Mindestens 80 Prozent der produzierten Güter müssen exportiert werden.
Weitere Details können bei der Investitionsbehörde Rwanda Development Board (RDB) abgerufen werden.