Rechtsmeldung| Russland | Einreise- und Aufenthaltsrecht
Änderung der russischen Einreisebestimmungen
Neue Regelungen für die Einreise von hochqualifizierten ausländischen Arbeitskräften. Sie gelten ab dem 29. Dezember 2021.
23.12.2021
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Gesetz Nr. 274-F3 vom 1. Juli 2021 über die Änderung der rechtlichen Lage von Ausländern in der Russischen Föderation und über die staatliche Fingerabdruckregistrierung wirkt für alle Arbeitskräfte, für die nach dem 31. Oktober 2021 eine erstmalige Ausstellung, Korrektur oder Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen beantragt wurde.
Ausländische Arbeitskräfte, die zu Arbeitszwecken für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nach Russland einreisen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Untersuchung hat innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Einreise zu erfolgen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss die Untersuchung wiederholt worden.
Ferner unterliegen ausländische Arbeitskräfte einer verpflichtenden einmaligen Fingerabdruckregistrierung sowie dem Anfertigen von Fotografien.
Die Unterlagen können über das Portal "Gosuslugi" eingereicht werden. Ebenfalls kann über das Portal eine Karte mit einem elektronischen Datenträger beantragt werden. Die Karte enthält Angaben wie Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Angaben des Nationalausweises sowie biometrische personenbezogene Daten.
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen sieht das Gesetz eine Reihe von Sanktionen vor:
- die Verkürzung der Aufenthaltsdauer,
- den Beschluss darüber, dass der Aufenthalt in Russland unerwünscht ist,
- den Beschluss über ein Einreiseverbot.
Für Anfang 2022 wird die Verabschiedung von Verwaltungsvorschriften erwartet, die die Einzelheiten des Verfahrens und der Durchführung regeln.