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Rechtsmeldung Russland Verbraucherschutzrecht

Änderung im russischen Verbraucherschutzrecht

Der Schutz der Verbraucher wird mit einer Liste unzulässiger Vertragsklauseln gestärkt: Verstößt ein Unternehmen gegen die neue Regel droht Schadensersatz. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Ab dem 1. September 2022 gilt eine neue Liste unzulässiger Vertragsklauseln, die gegen Rechte der Verbraucher verstoßen. Hierzu wurde Art. 15 des Gesetzes Nr. 2300-I "Über den Schutz von Verbraucherrechten“ geändert. Zu den unzulässigen Klauseln gehören insbesondere 

  • das einseitige Rücktrittsrecht oder die Änderung des Kaufvertrages durch den Verkäufer;
  • Einschränkungen der freien Wahl des Gerichtsstandes für Streitigkeiten;
  • Sanktionen im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch Verbraucher;
  • Ausschlüsse oder Einschränkungen der Haftung des Verkäufers für die Nichterfüllung des Vertrages oder die  mangelhafte Erfüllung des Vertrages.

Verbrauchern wird das Recht eingeräumt, vom Vertragspartner den Ausschluss unzulässiger Klauseln aus dem Vertrag zu fordern. Entsteht durch die Verwendung der unzulässigen Vertragsklauseln ein Schaden, so kann Schadensersatz verlangt werden. Dieser muss innerhalb von zehn Tagen gezahlt werden. 

Erhebt ein Vertragspartner in übermäßigem Umfang personenbezogene Daten, so kann der Verbraucher den Abschluss, die Erfüllung oder die Beendigung des Vertrages verweigern. Die Erhebung von personenbezogenen Daten ist nur erlaubt, wenn die Angaben nach dem Gesetz über Datenschutz oder für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Für Verstöße gegen dieses Verbot wird eine verwaltungsrechtliche Haftung in Form einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 bis 50.000 Rubel (ca. 497 bis 829 Euro) für juristische Personen eingeführt.

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